Bauliche Trennung
Wände, Decken und Türen trennen die Einheit zuverlässig vom Rest des Hauses.
Sie wollen Ihr Haus in Eigentumswohnungen aufteilen, eine Einheit verkaufen oder im Erbfall sauber trennen. Genau dafür braucht das Grundbuchamt diese Bescheinigung von der Bauaufsicht. Was sie kostet, wer sie ausstellt und woran die meisten Anträge scheitern, steht hier. Klar sortiert nach den Bundesländern, ohne Floskeln.
Ein knappes Dokument mit Stempel. Die Bauaufsicht bestätigt darin, dass eine Wohnung oder ein Gewerberaum in sich baulich abgeschlossen ist. Ohne diese Bestätigung beurkundet der Notar keine Teilungserklärung und das Grundbuchamt legt keine eigenen Wohnungsgrundbücher an. Geregelt ist das in § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 4 WEG.
Praktisch brauchen Sie die Bescheinigung in genau diesen Momenten: beim Verkauf einer einzelnen Wohnung im Mehrfamilienhaus, beim Aufteilen eines Doppelhauses unter Geschwistern, bei der Bildung von Teileigentum für eine Praxis oder einen Laden im Erdgeschoss. Und auch dann, wenn Sie ohne Verkauf nur sauber an die Kinder übergeben wollen.
Die Idee ist alt, das Wohnungseigentumsgesetz gibt es seit 1951. Banken brauchen verlässliche Sicherheiten, Käufer wollen wissen, was sie kaufen, das Grundbuchamt darf nur eintragen, was nachweislich existiert. Ohne diesen Filter wäre das Wohnungsgrundbuch eine bloße Behauptung des Eigentümers.
Ein bloßer Stempel ist sie nicht. Die Behörde oder der Sachverständige misst nach. Wandstärken, Türen, Versorgungsanschlüsse. Wer im Bestand Wände versetzt oder Räume zusammengelegt hat, muss den Plan vorher aktualisieren. Sonst schickt die Bauaufsicht den Antrag zurück, und drei Wochen sind weg.
Die Behörde prüft systematisch. Wenn ein Punkt fehlt, fehlt die Bescheinigung. Diese 4 Kriterien stehen in jeder Verwaltungsanweisung der Länder.
Wände, Decken und Türen trennen die Einheit zuverlässig vom Rest des Hauses.
Die Wohnungstür ist abschließbar und führt direkt vom Treppenhaus oder Außenbereich in die Einheit.
Strom, Wasser und Wärme sind eigenständig erschlossen oder eindeutig zähltechnisch abgrenzbar.
Jede Wohnung hat eigene Küche oder Kochgelegenheit und ein eigenes WC mit Bad.
Immer dann, wenn aus einem Gebäude eigenständige, einzeln verkäufliche oder beleihbare Wohnungen werden sollen. Die fünf häufigsten Anlässe.
Sie haben ein Mehrfamilienhaus geerbt und wollen eine Wohnung daraus einzeln verkaufen. Ohne eigenes Wohnungsgrundbuch geht das nicht. Und ohne Bescheinigung legt das Grundbuchamt keines an. Vor dem Inserat lohnt sich, den Verkehrswert ermitteln zu lassen, das ordnet die Preisverhandlung mit Geschwistern und Käufer.
Zwei Haushälften, ein gemeinsames Grundstück. Damit jede Hälfte eine eigene Adresse im Grundbuch bekommt, müssen Sie förmlich Sondereigentum bilden, mit Bescheinigung am Anfang der Kette.
Drei Geschwister übernehmen das Elternhaus mit drei Wohnungen. Statt sich als Bruchteilsgemeinschaft jahrelang abzustimmen, bekommt jeder seine eigene Einheit, sauber im Wohnungsgrundbuch.
Im Erdgeschoss sitzt eine Arztpraxis, oben Wohnungen. Soll die Praxis als Teileigentum verkauft oder beliehen werden, muss sie baulich abgeschlossen sein, separater Eingang und eigene Versorgung inklusive.
Die Bank finanziert nur, wenn die Wohnung als eigenes Grundpfandobjekt eingetragen ist. Heißt im Klartext: ohne Wohnungsgrundbuch keine Hypothek, ohne Bescheinigung kein Wohnungsgrundbuch. Zusätzlich verlangt die Bank fast immer ein aktuelles Verkehrswertgutachten, das den Beleihungswert begründet.
Sie überträgst eine Wohnung an Ihr Kind. Auch ohne Verkauf braucht das Grundbuchamt die abgeschlossene Einheit als Voraussetzung.
| Form | Was ist getrennt | Bescheinigung nötig | Grundbuch | Typisches Szenario |
|---|---|---|---|---|
| Sondereigentum | Konkrete Wohnung mit eigenen Räumen | Ja, immer | Wohnungsgrundbuch | Eigentumswohnung im Mehrfamilienhaus |
| Teileigentum | Nicht zu Wohnzwecken dienende Räume | Ja, immer | Teileigentumsgrundbuch | Praxis, Laden, Lager, Tiefgaragenstellplatz mit Wänden |
| Bruchteilseigentum | Nur ideeller Anteil, keine konkreten Räume | Nein | Klassisches Grundbuch | Erbengemeinschaft ohne Aufteilung |
Wer rechtssicher Eigentumswohnungen verkaufen, vererben oder beleihen will, kommt an Sondereigentum und damit an der Bescheinigung nicht vorbei.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kostet 2026 insgesamt 150 bis 1.800 Euro pro Objekt: 150 bis 600 Euro Verwaltungsgebühr der Bauaufsicht plus 300 bis 1.200 Euro Architektenhonorar für den Aufteilungsplan; kommt ein Notar für die Teilungserklärung hinzu, fallen dessen Beurkundung und der Grundbucheintrag zusätzlich an. Drei Kostenblöcke kommen also zusammen: Behördengebühr, Architektenhonorar und Notar plus Grundbuchamt. Was genau auf Sie zukommt, hängt mehr vom Bundesland und vom Zustand der Bauakten ab als von der Größe.
| Kostenposition | Spanne | Hinweis |
|---|---|---|
| Verwaltungsgebühr Behörde | 150 bis 600 € | je Bundesland und Anzahl Einheiten |
| Aufteilungsplan Architekt | 300 bis 1.200 € | je Komplexität, Bestand teurer als Neubau |
| Sachverständigenhonorar | 350 bis 900 € | alternativ zur Behörde, oft schneller |
| Notar Teilungserklärung | 800 bis 2.500 € | nach GNotKG, Geschäftswert Verkehrswert |
| Grundbuchamt Eintragung | 200 bis 800 € | je Einheit, plus Grundbuchauszug |
| Vermessung Sondernutzungsfläche | 250 bis 600 € | nur bei Außenflächen oder Stellplätzen |
Anbieter Pakete bündeln Aufteilungsplan plus Antrag plus Behördentermin. Pauschalen ab 450 Euro für ein Doppelhaus, ab 950 Euro für ein Mehrfamilienhaus mit 6 Einheiten sind realistisch.
Ein Doppelhaus mit aktueller Baugenehmigung kommt meistens mit 450 bis 800 Euro aus. Aufmaß entfällt, der Aufteilungsplan wird aus den vorhandenen Bauplänen abgeleitet. Bauaufsichtsbehörde stellt in zwei bis drei Wochen aus.
Ein Mehrfamilienhaus aus den 1980er Jahren mit 6 Einheiten landet schnell bei 950 bis 1.400 Euro. Aufmaß ist Pflicht, weil die Originalpläne selten exakt mit dem Bestand übereinstimmen. Architekt und Behörde brauchen sechs bis acht Wochen.
Ein gemischt genutztes Objekt mit Wohnen und Gewerbe in München oder Berlin liegt am oberen Ende, oft 1.500 bis 1.800 Euro. Vermessung der Sondernutzungsflächen, Brandschutznachweis bei der Praxis, Detailprüfung durch die Bauaufsicht. Planen Sie acht bis zwölf Wochen ein.
Wenn Sie mehrere Angebote vergleichst, achte auf die Pauschalbestandteile. Manche Anbieter rechnen Aufmaß separat ab, andere bündeln. Eine echte Pauschale enthält Aufmaß, Aufteilungsplan, Antrag, Behördenkommunikation und drei beglaubigte Originale der Bescheinigung.
Stellen Sie die vier Slider auf Ihre Situation. Die Spanne aktualisiert sich live aus realen Gebührenkorridoren der 16 Bundesländer.
Die Behörde misst die Bauteile mechanisch nach. Diese Werte sind Standard in den Verwaltungsanweisungen und Landesbauordnungen.
| Bauteil | Mindestwert | Norm oder Regel | Praxisbezug |
|---|---|---|---|
| Wohnungstrennwand | 11,5 cm massiv | DIN 4109-1 | Schallschutz und Brandschutz |
| Wohnungstür | RC 2 oder verstärkt | DIN EN 1627 | abschließbar, einbruchhemmend |
| Geschossdecke | Schallschutz nach DIN 4109 | DIN 4109-1 | Trittschall begrenzt |
| Trennung Treppenhaus | F90 Wand | MBO §28 | Brandschutz Klasse F90 A |
| Versorgung Wasser | eigener Hauptzähler | AVB Wasser | trennbar oder eigen erschlossen |
| Versorgung Strom | eigener Stromkreis | DIN VDE 0100 | eigener Zählerplatz |
| Sanitärbereich | eigene WC plus Bad | Landesbauordnung | funktionsfähige Erschließung |
Eine Einheit ist abgeschlossen, wenn sie durch Wände und Decken komplett umschlossen ist und eine eigene abschließbare Tür hat. Glaswände, Vorhänge oder offen begehbare Galerien reichen nicht.
Kleinere Abweichungen wie nicht F90 ausgeführte Treppenhauswände im Bestand sind tolerierbar, wenn die Abgeschlossenheit selbst gegeben ist. Wesentlich ist die räumliche Trennung, nicht jedes Detail.
Bayern, Baden Württemberg, Hamburg und Berlin haben Pilotportale für die digitale Antragstellung gestartet. Aufteilungspläne und Anträge lassen sich als PDF und DXF hochladen, die Behörde prüft elektronisch und stellt die Bescheinigung digital signiert aus.
Für Antragsteller bedeutet das kürzere Wege, schnellere Bearbeitung und weniger Postwegrisiko. Wer in den Pilotländern arbeitet, sollte heute schon prüfen, welches Format die Behörde akzeptiert. In den übrigen Ländern bleibt Papier weiter Standard, die Umstellung folgt schrittweise.
Auch wenn Ihr Bundesland digital arbeitet, hilft ein Papierordner beim Notartermin. Der Notar hängt die Bescheinigung der Teilungserklärung an. Drei beglaubigte Originale sind Standard, eines für das Grundbuchamt, eines für den Notar, eines für Sie.
Die Reihenfolge ist überall gleich. Wer ausstellt, was er nimmt und wie lange er braucht, ist Ländersache. Diese fünf Schritte stehen Ihnen bevor.
Baugenehmigung, alte Pläne, Grundbuchauszug. Architekt prüft auf Aktualität und Vollständigkeit.
Bauvorlageberechtigter zeichnet im Maßstab 1:100. Fortlaufende Nummerierung, farbliche Trennung.
Bauaufsichtsbehörde oder Sachverständiger. Antragsformular, Pläne und Eigentumsnachweis einreichen.
Behörde prüft die Abgeschlossenheit, ggf. Ortstermin. Rückfragen klären, Pläne anpassen wenn nötig.
Bescheinigung mit Siegel und Aufteilungsplan. Originale gehen an Notar und Eigentümer.
Sie haben zwei Wege. Den klassischen Antrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, oder die Ausstellung durch einen öffentlich bestellten Sachverständigen. Beide Wege führen zur gleichen Rechtsfolge.
Welcher Weg in Ihrem Bundesland möglich ist, prüfen Sie am einfachsten in unserem Bundesländer Überblick. Mehr zur Antragsstellung finden Sie auf der Seite Voraussetzungen und in Aufteilungsplan.
Was zur Einheit gehört, wie Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum abgegrenzt wird, und wo häufig Diskussionen entstehen.
Die Tür ins Treppenhaus ist Sondereigentum. Türrahmen und Schwelle sind Gemeinschaftseigentum, da sie tragend mit dem Mauerwerk verbunden sind.
Das Treppenhaus ist immer Gemeinschaftseigentum. Wohnungsabschlusstüren liegen daran, der Zugang zur Einheit erfolgt von hier.
WC und Bad gehören zur Wohnung. Steigleitungen und Abflüsse bis zur Wohnungsgrenze sind Gemeinschaftseigentum, ab der Grenze Sondereigentum.
Eigene Zähler für Strom, Wasser und Wärme. Bei zentraler Versorgung dienen Wohnungszähler der Abrechnung, das verlangt jede Behörde.
Abstellräume zählen mit, wenn sie zur Einheit zugeordnet werden. Im Aufteilungsplan mit eigener Nummer markiert, nicht durchwandert.
Die Bescheinigung ist ein einseitiges Dokument der Bauaufsichtsbehörde oder des Sachverständigen. Mit Behördenkopf, Aktenzeichen, Adresse der Liegenschaft, Datum, Unterschrift und Siegel.
Inhaltlich bestätigt sie, dass die in der Anlage dargestellten Räume nach § 3 Abs. 3 oder § 7 Abs. 4 WEG abgeschlossen sind. Die Anlage ist immer der mit Stempel versehene Aufteilungsplan, fortlaufend nummeriert.
Die Bauform Ihres Objekts beeinflusst, wie viele Pläne nötig sind, ob ein Aufmaß ansteht und wie hoch die Verwaltungsgebühr ausfällt.
Klassische Aufteilung mit Treppenhaus und gemeinschaftlicher Erschließung. 4 bis 12 Einheiten typisch, höchste Plandichte.
Zwei Haushälften mit eigener Erschließung. Trennwand muss F90 erreichen, ansonsten meist unkomplizierte Aufteilung.
Mehrere Häuser einer Zeile, eigenständige Erschließung. Aufteilung selten nötig, da bereits Realteilung gelingt.
Wohnen plus Gewerbe im selben Gebäude. Teileigentum für Praxis oder Laden, Wohnungseigentum oben. Höhere Komplexität.
So sieht es aus, wenn die Sache läuft. Drei verdichtete Verläufe nach Bauform und Bundesland sortiert. Beträge gerundet, Namen weggelassen.
Sechs Wohnungen, zwei Gewerbeeinheiten, Baujahr Ende der 1980er. Der Eigentümer wollte zwei Wohnungen einzeln verkaufen, der Rest sollte im Bestand bleiben. Das Problem: Über die Jahre waren in den Wohnungen ein paar Wände versetzt worden, ohne dass die Bauakten nachgezogen wurden.
Aufmaß war hier nicht zu vermeiden, weil die Pläne nicht mehr stimmten. Nach einer Rückfrage der Bauaufsicht und einem korrigierten Plan kam die Bescheinigung. Die beiden Wohnungen waren einen Monat später beim Notar. Der Energieausweis nach GEG wurde parallel beauftragt, weil er beim Verkauf vorzulegen ist.
Junger Neubau aus den späten 2010ern, beide Hälften vom selben Bauträger. Das Ehepaar in der einen Hälfte wollte später vererben, die andere Hälfte sollte an die Geschwister gehen. Pläne lagen digital vor, die Trennwand zwischen den Hälften hatte dokumentierte F90 Qualifikation.
Der einfache Fall. Antrag rein, Bescheinigung raus, Notartermin gemacht. Keine Korrekturschleife, weil das Gebaute eins zu eins zu den Plänen passte. Genau dafür ist Neubau gemacht.
Mehrfamilienhaus aus DDR Bestand, Pläne in Teilen verschollen, Bauakten lückenhaft. Drei Erben wollten zügig aufteilen, weil der Erbschein längst da war und die Bank für den Anteil eines Erben das Wohnungsgrundbuch sehen wollte.
Statt acht Wochen Behörde nahm hier ein öffentlich bestellter Sachverständiger den Auftrag. Aufmaß und Bescheinigung aus einer Hand. Der Notar hatte die Unterlagen vor Ablauf der Frist, die Bank war zufrieden.
Wir sehen sie immer wieder im Erstgespräch. Die acht häufigsten Gründe, warum eine Bauaufsicht ablehnt oder Nachforderungen schickt, sortiert nach Häufigkeit.
Ein Aufteilungsplan ohne Maßstab oder mit falscher Skalierung wird konsequent abgelehnt. Standard ist 1:100, manchmal 1:200 für Lage.
Jede Einheit braucht eine eigene Nummer, jeder Raum innerhalb der Einheit eine eigene Bezeichnung. Sonst keine eindeutige Zuordnung.
Stellplatz, Garten, Speicher als Sondernutzungsrecht müssen im Plan farblich abgegrenzt sein. Sonst gehören sie nicht zur Einheit.
Eine Wohnung ohne eigene Wasseruhr, ohne eigenen Stromkreis oder ohne eindeutige Wärmeerfassung erfüllt das Trennungskriterium nicht.
Glas oder Falttür ohne Schloss disqualifiziert. Die Tür muss massiv und abschließbar sein, idealerweise RC 2 zertifiziert.
Wenn Wände versetzt, Türen verschoben oder Räume zusammengelegt wurden, muss der Plan vor Antragsstellung aktualisiert werden.
Komplett ungenehmigte Bauten werden abgelehnt. Erst muss ein Bestandsschutznachweis oder eine nachträgliche Genehmigung vorliegen.
Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde am Standort. Wer beim Stadtplanungsamt oder beim Grundbuchamt anfragt, verliert Wochen.
Vier Quadranten, die Sie beim Antrag immer im Hinterkopf haben sollten. Die Detailtiefe folgt auf der Seite WEG Bezug.
Wohnungseigentumsgesetz. Begründet Sondereigentum, ordnet die Bescheinigung als Pflichtanlage zur Teilungserklärung.
Jedes Bundesland regelt Zuständigkeit und Form. BayBO, BauO NRW, HBauO Hamburg und weitere.
Schallschutz im Hochbau. Setzt Werte für Trennwände, Decken und Türen, die im Aufteilungsplan unterstellt sind.
Gerichts und Notarkostengesetz. Bestimmt die Notarkosten der Teilungserklärung über den Geschäftswert.
Eine vollständige Vorlage besteht aus drei Bestandteilen, Antragsschreiben, Aufteilungsplan und Anlagenkatalog. Die folgenden Felder müssen mindestens gefüllt sein.
Egal ob Architekt, Sachverständiger oder Verwaltungsdienstleister, achte vor Beauftragung auf diese Punkte.
Nur wer in der Liste der bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieure steht, darf den Aufteilungsplan unterzeichnen. Lassen Sie sich den Nachweis zeigen.
Mehrfamilienhäuser brauchen andere Routinen als gemischt genutzte Objekte. Fragen Sie nach Referenzobjekten in der Region und bei vergleichbarer Einheitenzahl.
Architekten rechnen häufig nach HOAI oder Pauschale. Pauschale gibt Planungssicherheit, HOAI lohnt bei umfangreichen Bestandsaufmaßen. Lassen Sie sich beide Angebote machen.
Übersicht aller 16 Länder, mit zuständiger Stelle, Sachverständigenoption und Gebührenkorridor.
Ihre Postleitzahl reicht. Wir nennen Ihnen das zuständige Bundesland, die Behördenform und , wo verfügbar , den Direktlink zur Bauaufsicht.
| Bundesland | Zuständige Stelle | Sachverständiger erlaubt | Gebühr typisch |
|---|---|---|---|
| Baden Württemberg | Untere Baurechtsbehörde | ja | 200 bis 450 € |
| Bayern | Untere Bauaufsichtsbehörde | ja | 220 bis 500 € |
| Berlin | Bezirksamt Stadtplanung | nein | 300 bis 600 € |
| Brandenburg | Untere Bauaufsichtsbehörde | nein | 180 bis 420 € |
| Bremen | Bauordnungsamt | nein | 200 bis 400 € |
| Hamburg | Bezirksamt Bauamt | nein | 280 bis 550 € |
| Hessen | Bauaufsichtsbehörde | ja | 210 bis 460 € |
| Mecklenburg Vorpommern | Untere Bauaufsichtsbehörde | nein | 160 bis 380 € |
| Niedersachsen | Bauaufsichtsbehörde | teilweise | 190 bis 430 € |
| Nordrhein Westfalen | Bauaufsichtsbehörde | ja | 210 bis 480 € |
| Rheinland Pfalz | Bauaufsichtsbehörde | ja | 180 bis 420 € |
| Saarland | Untere Bauaufsichtsbehörde | nein | 170 bis 400 € |
| Sachsen | Bauaufsichtsbehörde | nein | 180 bis 430 € |
| Sachsen Anhalt | Bauaufsichtsbehörde | nein | 160 bis 380 € |
| Schleswig Holstein | Untere Bauaufsichtsbehörde | nein | 190 bis 420 € |
| Thüringen | Bauaufsichtsbehörde | nein | 170 bis 400 € |
Die Spalte Sachverständiger zeigt, ob in dem Land alternativ ein öffentlich bestellter Sachverständiger ausstellen darf. Die Gebühr bezieht sich auf ein Mehrfamilienhaus mit 4 bis 6 Einheiten.
Nach der Abgeschlossenheitsbescheinigung folgen die Teilungserklärung beim Notar nach §8 WEG und die Anlage der Wohnungsgrundbücher beim Grundbuchamt; erst danach lassen sich einzelne Einheiten verkaufen, verschenken oder beleihen. Mit der Bescheinigung in der Hand starten Sie zudem die wichtigsten Folgeprozesse, die wir bei unseren Partnerseiten direkt mit Ihnen gehen. Wer eine Einheit später vermietet, holt sich zusätzlich ein Restnutzungsdauer Gutachten als AfA Hebel. Bei Heizungstausch oder Anbau bildet eine Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 die technische Basis.
Beim Verkauf der einzelnen Wohnung brauchen Sie eine plausible Aufteilung des Kaufpreises auf Grund und Boden. Steigert die AfA Basis für Ihren Käufer und schützt vor Finanzamtsrückfragen.
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Was Ihre Einheit erfüllen muss, mit Selbstcheck.
§ 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 4 WEG verständlich aufbereitet.
Wohnungsgrundbuch anlegen, Reihenfolge der Einträge.
Bestandsschutz, Schwarzbau und realistische Chancen.
Acht Antworten, die in unserer Beratung am häufigsten gestellt werden.
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtlicher Nachweis nach § 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 4 WEG, dass Wohnungen oder Teileigentumseinheiten in sich abgeschlossen sind und damit als selbständiges Sondereigentum im Grundbuch eingetragen werden können.
Die Verwaltungsgebühr liegt je nach Bundesland zwischen 150 und 600 Euro. Mit Architektenhonorar für den Aufteilungsplan landen Sie im Bereich 500 bis 1.800 Euro pro Objekt.
Zuständig ist meistens die untere Bauaufsichtsbehörde am Standort der Immobilie. In Bayern, Baden Württemberg, Nordrhein Westfalen, Rheinland Pfalz und einzelnen weiteren Ländern darf alternativ ein öffentlich bestellter Sachverständiger ausstellen.
Die Bescheinigung ist die behördliche Pflichtanlage. Die Teilungserklärung ist die notarielle Erklärung des Eigentümers, in der das Sondereigentum gebildet wird. Ohne Bescheinigung kein Eintrag im Wohnungsgrundbuch.
Bei vollständigen Unterlagen rechnen Sie mit 2 bis 6 Wochen, in Großstädten mit hohem Antragsvolumen auch 8 bis 12 Wochen. Sachverständige stellen oft binnen 5 bis 10 Werktagen aus.
Ja, sobald Sie Eigentumswohnungen rechtlich bilden wollen, etwa zur Vererbung, Schenkung oder Beleihung. Auch der Wechsel vom Bruchteilseigentum auf Sondereigentum erfordert die Bescheinigung.
Bestandsschutz reicht für die Bescheinigung in vielen Fällen aus, sofern die Abgeschlossenheit baulich vorhanden ist. Schwarzbauten ohne jede Genehmigung werden meistens abgelehnt. Mehr auf der Seite Ohne Baugenehmigung.
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Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 9. Juni 2026.
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