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Ratgeber zur Abgeschlossenheitsbescheinigung

Muster, Kosten, Notar, Plan, Recht und Sonderfälle. Wählen Sie den Einstieg, der zu Ihrer Situation passt. Acht Pillars decken alles ab, was zwischen erstem Antragsentwurf und fertigem Wohnungsgrundbuch liegt, ohne juristisches Fachchinesisch und mit echten Praxiswerten.

Was erwartet Sie in diesem Ratgeber?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist der formale Beleg, dass eine Wohnung baulich abgeschlossen ist und damit eigenständig im Grundbuch stehen darf. Klingt trocken, ist im Alltag aber das Türschloss zwischen Mietshaus und einzeln verkäuflicher Eigentumswohnung. Ohne diese Bescheinigung kein Wohnungsgrundbuch. Ohne Wohnungsgrundbuch kein Verkauf einer Einheit, keine eigene Finanzierung, keine saubere Erbteilung.

Wir haben die acht häufigsten Themenpfade zusammengestellt, die Eigentümer und Anwälte immer wieder durchlaufen. Jeder Pillar ist eigenständig lesbar, alle hängen aber inhaltlich zusammen. Wer am Anfang steht, beginnt mit den Voraussetzungen. Wer den Notartermin vorbereitet, geht direkt in die Teilungserklärung. Wer kalkulieren will, springt in die Architektenkosten.

So nutzen Sie diesen Ratgeber am besten

Muster und Vorlage

Komplette Mustergliederung mit Antragsschreiben, Aufteilungsplan und Anlagenkatalog. Anwendbar in allen 16 Bundesländern.

Lesezeit 7 Min
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Architekt Kosten

HOAI Beispielrechnungen, Pauschalen aus realen Mandaten, Stundensätze und welche Faktoren Ihr Honorar nach oben oder unten ziehen. Plus drei Verhandlungstipps.

Lesezeit 6 Min
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Teilungserklärung

Notarielle Teilungserklärung erklärt. Unterschied zur Bescheinigung, Notarablauf in 5 Schritten, Inhalt, Mustertext und Kosten nach GNotKG mit Tabellenwerten.

Lesezeit 6 Min
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Aufteilungsplan

Pflichtangaben, schematisches Beispiel mit SVG, Maßstab 1:100, fortlaufende Nummerierung und Bauteilkatalog. Plus typische Korrekturen aus der Praxis.

Lesezeit 6 Min
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Voraussetzungen

Vier bauliche Kriterien plus drei formale Voraussetzungen. Mit Selbstcheck in 7 Fragen, Grenzfällen und Hinweisen zu typisch tolerierten Abweichungen.

Lesezeit 6 Min
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WEG Bezug

§ 3 Abs. 3 und § 7 Abs. 4 WEG verständlich erklärt, mit Originaltext und Auswirkungen der Reform 2020. Plus Sondereigentum vs Teileigentum im Vergleich.

Lesezeit 6 Min
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Grundbuchamt

Wohnungsgrundbuch anlegen Schritt für Schritt. Reihenfolge der Einträge, Inhalte der drei Abteilungen, Kostenrechnung und Bearbeitungsdauer im Alltag.

Lesezeit 6 Min
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Ohne Baugenehmigung

Bestandsschutz Stufen, Schwarzbau Risiken, nachträgliche Genehmigung und realistische Erfolgschancen. Plus Hinweise zu Bauakten und Verwaltungspraxis.

Lesezeit 6 Min
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Lesepfade

Welche drei Wege führen durch den Ratgeber?

Damit Sie nicht alles auf einmal lesen müssen, hier drei Reihenfolgen, die sich in der Praxis bewährt haben.

Was ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung nicht?

Ein häufiges Missverständnis: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist keine Qualitätsbescheinigung Ihrer Wohnung, kein Sachwertgutachten und kein Energieausweis. Sie sagt nur eins: Diese Einheit ist baulich von den anderen abgeschlossen und kann deshalb eigenständig ins Grundbuch. Mehr nicht, weniger auch nicht.

Wer eine Wohnung tatsächlich verkaufen will, braucht zusätzlich einen aktuellen Energieausweis nach GEG, eine Wohnflächenberechnung nach WoFlV und in der Regel ein Verkehrswertgutachten oder mindestens eine indikative Bewertung Ihres Objekts. Diese Dokumente ergänzen die Bescheinigung, ersetzen sie aber nicht. Wer die Wohnung später vermietet, holt zusätzlich ein Restnutzungsdauer Gutachten ein, um die AfA realistisch anzusetzen statt pauschal mit 50 Jahren zu rechnen, und ein Mietwertgutachten zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete, damit die Anfangsmiete sauber begründbar ist und Mieterhöhungen später nicht an §558 BGB scheitern.

Drei häufige Verwechslungen

  • Bescheinigung gleich Teilungserklärung. Falsch. Die Bescheinigung kommt von der Bauaufsicht, die Teilungserklärung vom Notar.
  • Bescheinigung gleich Wohnungsgrundbuch. Falsch. Das Wohnungsgrundbuch entsteht erst beim Grundbuchamt nach der Beurkundung.
  • Bescheinigung gleich Bewertung. Falsch. Werte sind Sache von Sachverständigen, nicht der Bauaufsicht.

Wie viel Zeit sollten Sie realistisch einplanen?

Vom ersten Unterlagencheck bis zur ausgestellten Abgeschlossenheitsbescheinigung vergehen in der Regel 2 bis 12 Wochen ab Antragseingang, je nach Bundesland, Vollständigkeit der Bauakten und Auslastung der Bauaufsicht. Wer den Sachverständigenweg nutzt, kann rund 6 bis 8 Wochen sparen, allerdings ist diese Option nicht in allen Ländern zugelassen.

Eine Faustformel aus der Praxis: Vom ersten Telefonat mit dem Architekten bis zum fertigen Wohnungsgrundbuch sind drei bis fünf Monate normal. Wer den Notartermin schon im Kalender hat, sollte ihn frühestens vier Wochen nach dem voraussichtlichen Eingang der Bescheinigung anberaumen, sonst entsteht Druck an der falschen Stelle. Notarverschiebungen kosten Geld, vor allem wenn Käuferinteressenten dranhängen.

Tipp am Rande: Drucken Sie sich am Anfang einen einfachen Zeitstrahl mit den fünf Stationen aus. Aufmaß, Plan, Antrag, Bescheinigung, Notar. Dann wissen alle Beteiligten, wo man steht, und Rückfragen aus der Familie oder vom Steuerberater laufen ins Leere, bevor sie Stress machen.

Welche Missverständnisse kursieren über die Abgeschlossenheitsbescheinigung?

In den Beratungen begegnen uns immer wieder die gleichen Annahmen, die schlicht nicht stimmen. Drei davon kosten richtig Zeit und Geld, wenn niemand früh widerspricht.

Eine Bescheinigung gilt ewig

Stimmt nicht ganz. Solange am Bauzustand und an den Eigentumsverhältnissen nichts wesentliches passiert, behält die Bescheinigung ihre Aussage. Wer aber später Wände versetzt, eine Wohnung in zwei teilt oder eine Praxis in eine Wohnung umnutzt, braucht eine neue Bescheinigung. Das übersehen viele und stolpern Jahre später am Notartermin.

Beim Neubau ist die Bescheinigung automatisch dabei

Auch nicht. Sie müssen sie aktiv beantragen, üblicherweise gemeinsam mit der Schlussabnahme. Der Architekt kennt das Verfahren, die Bauaufsicht ebenso, der Bauherr muss aber den Antrag stellen. Ohne dieses Stück Papier öffnet kein Notar die Tür zur Teilungserklärung.

Mit einem Sachverständigen gilt das in jedem Bundesland

Nicht überall. Die Sachverständigenoption ist Ländersache. In Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg dürfen vereidigte Sachverständige ausstellen. In Berlin, Hamburg, Bremen und einigen ostdeutschen Ländern bleibt es bei der Bauaufsicht. Die Übersicht finden Sie auf den 16 Länderseiten.

FAQ

Häufige Fragen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung

Wie lange dauert das Verfahren bis zur Abgeschlossenheitsbescheinigung?

In der Regel 2 bis 12 Wochen ab Antragseingang, je nach Bundesland und Auslastung der Bauaufsicht. Über den Sachverständigenweg lassen sich rund 6 bis 8 Wochen sparen, diese Option ist aber nicht in allen Ländern zugelassen.

Gilt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung unbegrenzt?

Ja, sie ist unbefristet gültig, solange Bauzustand und Eigentumsverhältnisse unverändert bleiben. Werden später Wände versetzt, eine Wohnung geteilt oder eine Praxis in Wohnraum umgenutzt, ist eine neue Bescheinigung erforderlich.

Ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Neubau automatisch dabei?

Nein. Sie muss aktiv beantragt werden, üblicherweise gemeinsam mit der Schlussabnahme; ohne sie kann der Notar die Teilungserklärung nicht beurkunden.

Darf in jedem Bundesland ein Sachverständiger die Bescheinigung ausstellen?

Nein, die Sachverständigenoption ist Ländersache. In Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Brandenburg dürfen vereidigte Sachverständige ausstellen; in Berlin, Hamburg, Bremen und mehreren ostdeutschen Ländern bleibt es bei der Bauaufsicht.

Was kostet eine Abgeschlossenheitsbescheinigung insgesamt?

Inklusive Aufteilungsplan 150 bis 1.800 Euro pro Objekt: 150 bis 600 Euro Verwaltungsgebühr der Bauaufsicht plus 300 bis 1.200 Euro Architektenhonorar; kommt ein Notar für die Teilungserklärung hinzu, fallen dessen Gebühren zusätzlich an.

Ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung dasselbe wie die Teilungserklärung?

Nein. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt die bauliche Abgeschlossenheit und stammt von der Bauaufsicht; die Teilungserklärung nach §8 WEG begründet rechtlich das Wohnungseigentum und wird vom Notar beurkundet.

Kostencheck

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Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zur Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Absatz 4 WEG und § 32 Absatz 2 WEG für Teilungserklärung und Eigentumswohnungen.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 9. Juni 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • WEG Wohnungseigentumsgesetz, §§ 7, 8, 32
  • BGB Erbschaft und Teilungsversteigerung
  • AVA Allgemeine Verwaltungsvorschrift Wohnungsgrundbuch
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 9. Juni 2026. Frühere Stände sind über das Impressum nachfragbar.

KI und redaktionelle Prüfung

Recherche und Textentwurf werden durch KI-Werkzeuge unterstützt, jede Seite wird vor Veröffentlichung von Burak gegen die genannten Quellen geprüft. Zahlen, Paragrafen und Normen werden bei jeder Aktualisierung gegen die Originalquelle abgeglichen.

Diese Seite ist redaktioneller Ratgeberinhalt, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte gelten WEG und Bauordnungsrecht sowie Aussagen Ihrer Sachverständigen.

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