Inhalt einer fairen Pauschale
- Aufmaß im Bestand
- Aufteilungsplan 1:100
- Lageplan
- Antrag bei Bauaufsicht
- 2 Korrekturschleifen
Der Aufteilungsplan ist meistens der dickste Posten auf der Rechnung, oft mehr als die Hälfte der Gesamtkosten. Wir schauen hinter die Zahlen, erklären, warum Bestand teurer ist als ein Neubau, und zeigen, an welchen Stellen sich seriös verhandeln lässt, ohne dass die Qualität leidet.
Architekten rechnen den Aufteilungsplan entweder pauschal (350 bis 1.500 Euro je Objekt) oder nach der HOAI über die anrechenbaren Kosten ab; Stundensätze liegen bei 80 bis 160 Euro netto. Drei Modelle sind in der Praxis üblich: HOAI Honorartabelle, Stundensatz oder Pauschale. Beim Aufteilungsplan dominiert die Pauschale, weil der Leistungsumfang sauber definierbar ist und der Aufwand mit der Einheitenzahl skaliert. Der Vorteil für Sie: Der Preis steht vor Auftragsvergabe fest.
Die HOAI ist seit 2021 nicht mehr bindend, sie liefert aber weiterhin den Orientierungsrahmen. Pauschalangebote bewegen sich je nach Region zwischen 60 und 110 Prozent des HOAI Mindestsatzes der vergleichbaren Leistungsphasen. Wer den Markt sondiert, sieht schnell: Drei Angebote streuen oft um 30 Prozent. Ein Vergleich lohnt also fast immer.
Klingt nach viel? Ist es auch. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf das Kleingedruckte. Eine Pauschale ohne Aufmaß sieht günstiger aus, kommt aber im Bestand fast immer teurer raus.
Vier typische Szenarien, jeweils mit Honorarspanne nach HOAI und marktüblicher Pauschale. Aufmaß und Plan zusammen, ohne Behördengebühr.
| Szenario | Einheiten | HOAI Honorar | Pauschale |
|---|---|---|---|
| Doppelhaus Neubau | 2 | 380 bis 520 € | 350 bis 480 € |
| Mehrfamilienhaus Bestand 1980er | 6 | 980 bis 1.250 € | 850 bis 1.150 € |
| Mischnutzung Wohnen plus Praxis | 5 | 1.180 bis 1.420 € | 980 bis 1.300 € |
| Großobjekt 12 Wohnungen | 12 | 1.650 bis 2.100 € | 1.450 bis 1.850 € |
Pauschalen liegen im Schnitt 8 bis 15 Prozent unter dem HOAI Mindestsatz, weil Architekten in einem standardisierten Workflow effizienter arbeiten.
Pauschale heißt nicht immer alles inklusive. Achten Sie auf den Leistungsumfang.
Aufmaß im Bestand kostet Zeit. 20 bis 40 Prozent Aufschlag gegenüber Neubau.
Wohnen plus Gewerbe braucht mehr Planblätter und Nutzflächenberechnungen.
Großstädte mit hohen Architektenstundensätzen liegen im oberen Korridor.
Garten, Stellplatz und Speicher brauchen Vermessung und farbliche Abgrenzung.
Notartermin in zwei Wochen? Eilanfertigung 20 bis 30 Prozent Zuschlag.
Wer zwei oder mehr Liegenschaften gleichzeitig aufteilt, bekommt Mengenrabatt.
Drei einfache Regeln, mit denen sich in echten Fällen 10 bis 20 Prozent sparen lassen, ohne dass die Qualität leidet.
Eine letzte Regel, die wir oft hören: Niemals nur über den Preis verhandeln. Fragen Sie nach Referenzen, nach der Erfahrung mit Ihrer Bauaufsicht und nach den Korrekturschleifen. Ein Architekt, der die Sachbearbeiter persönlich kennt, spart Ihnen Wochen.
Wenn die Pauschale Aufmaß ausschließt, kommt mit jeder Stunde Vor Ort eine separate Rechnung. Vorab klären.
Wer Korrekturen nicht im Vertrag deckelt, zahlt jede Behördenrückfrage extra.
Innenarchitekten dürfen bei Wohngebäuden in vielen Ländern nicht unterschreiben. Mitgliedsnummer prüfen.
Stellplatz und Garten gehören in den Plan. Nachträge kosten Zeit und Geld.
Stundensatz klingt günstig, kann aber bei Bestand schnell explodieren. Festpreis verhandeln.
Wie ein typischer Verlauf in einem mittelgroßen Bestandsbau aussieht, zeigt dieses Beispiel aus Köln. Liegenschaft aus den 1970er Jahren, acht Wohnungen plus Tiefgarage, der Eigentümer möchte drei Wohnungen einzeln veräußern. Eine Architektin aus dem Stadtteil übernimmt zur Pauschale: Aufmaß, Plan, Antrag, Behördenbegleitung.
Was den Pauschalpreis hier möglich macht: Die Architektin kennt die Sachbearbeiter der Bauaufsicht persönlich und reicht in der Form ein, die ohne Rückfrage durchgeht. Bescheinigung im ersten Anlauf, Notartermin zwei Wochen später, erste Wohnung im Folgemonat im Verkauf. Für die Investitionsrechnung holt der Eigentümer parallel eine indikative Wertindikation der Einheiten ein. Damit Käufer ihre AfA Bemessungsgrundlage sauber aufstellen können, gehört dazu die Kaufpreisaufteilung in Boden und Gebäude.
Im Schnitt zwischen 350 bis 1.500 Euro je Objekt. Doppelhaus mit aktueller Baugenehmigung um 400 Euro, Mehrfamilienhaus mit Bestandsaufmaß um 1.000 bis 1.200 Euro.
Die HOAI ist seit 2021 nicht mehr verbindlich. Pauschalen liegen 5 bis 15 Prozent unter dem HOAI Mindestsatz und sind heute Standard.
Nein. Der Plan muss von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur unterschrieben sein. Eigene Skizzen werden nicht akzeptiert.
Bei vorhandenen aktuellen Plänen 5 bis 10 Werktage. Mit Bestandsaufmaß 2 bis 4 Wochen, je nach Architektenauslastung.
Nein, sie sind Anschaffungskosten der Eigentumsbildung und gehören in Ihre Investitionsrechnung. Bei späterer Vermietung anteilig abschreibbar. Ein Gutachten zur Restnutzungsdauer kann die typische AfA Dauer von 50 Jahren auf häufig 25 bis 30 Jahre verkürzen.
Architektenstundensätze reichen von 80 bis 160 Euro netto. In ländlichen Regionen und bei jüngeren Büros pendelt der Satz zwischen 85 und 110 Euro. In Großstädten und bei spezialisierten Bestandsplanern landet man schnell bei 130 bis 160 Euro. Ingenieurbüros rechnen häufig 5 bis 10 Euro günstiger als reine Architekturbüros, ohne dass die fachliche Qualität dadurch geringer ausfällt.
Wer nach Stunden abrechnen lässt, sollte sich vorab eine schriftliche Stundenkalkulation geben lassen. Das Aufmaß im Bestand schwankt zwischen einer und vier Stunden je 100 Quadratmeter. Plan und Antrag liegen typisch zwischen sechs und 18 Stunden. Bei Mischnutzung kommen vier bis acht Stunden für die Nutzflächenberechnung obendrauf, idealerweise als saubere Wohnflächenberechnung nach WoFlV, damit das Ergebnis später als Anlage zur Teilungserklärung trägt. Aus unserer Praxis: Lassen Sie sich die Stunden kategorienscharf ausweisen, also Aufmaß, Zeichnung, Behördenkommunikation getrennt.
Reisezeiten zur Liegenschaft werden meistens mit halbem Stundensatz abgerechnet. Auswärtige Termine bei Großstadtbüros lohnen sich nur, wenn das Objekt komplex ist. Für ein Doppelhaus oder ein einfaches Mehrfamilienhaus reicht ein lokaler Architekt fast immer aus, der die Wege zur Bauaufsicht kennt.
Was viele unterschätzen: Der Termin bei der Bauaufsicht ist oft die größte Zeitersparnis. Ein Architekt, der direkt mit dem Sachbearbeiter spricht, klärt Rückfragen in Minuten, nicht in Wochen. Wer den Antrag stattdessen postalisch ohne Begleitung einreicht, verliert in komplexen Fällen schnell vier bis sechs Wochen.
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