Zum Hauptinhalt springen

Abgeschlossenheitsbescheinigung Grundbuchamt und Wohnungsgrundbuch

Das Grundbuchamt schließt die Kette. Aus einem Grundstücksgrundbuch werden mehrere Wohnungsgrundbücher, jedes mit eigener Nummer und eigenem Lebenslauf. Welche Unterlagen der Notar einreicht, in welcher Reihenfolge die Eintragungen laufen und mit welchen Bearbeitungszeiten Sie realistisch rechnen sollten, ordnen die folgenden Abschnitte nach Ablaufschritten.

Wie ist das Grundbuch aufgebaut?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, geführt vom zuständigen Amtsgericht. Es dokumentiert für jedes Grundstück Eigentumsverhältnisse, Lasten und Beschränkungen. Eintragungen genießen öffentlichen Glauben, sprich: Wer im Grundbuch steht, gilt rechtlich als Eigentümer. Diese Verlässlichkeit ist der Grund, warum Banken bei Finanzierungen so stark auf den Grundbuchstand schauen.

Mit der Wohnungseigentumsbildung entstehen aus einem Grundstücksgrundbuch mehrere Wohnungsgrundbücher. Je Einheit eines, geführt unter eigener Nummer beim selben Amtsgericht. Aus einer einzigen Akte wird eine ganze Familie von Einzelakten, die nebeneinander leben und sich gegenseitig nicht mehr blockieren.

Reihenfolge

In welcher Reihenfolge entstehen die Einträge bis zum Wohnungsgrundbuch?

  1. 1

    Aufteilungsplan

    Architekt zeichnet, signiert.

  2. 2

    Bescheinigung

    Bauaufsicht.

  3. 3

    Teilungserklärung

    Notariell beurkundet oder beglaubigt.

  4. 4

    Eintragungsantrag

    Notar reicht beim Grundbuchamt ein.

  5. 5

    Wohnungsgrundbuch

    Eintrag, ab jetzt einzeln verkaufbar.

Wie wird ein Wohnungsgrundbuch angelegt?

Das Grundbuchamt prüft die Eintragungsfähigkeit der Teilungserklärung. Es kontrolliert formale Voraussetzungen und legt anschließend die Wohnungsgrundbücher an.

Was im Wohnungsgrundbuch steht

  • Bestandsverzeichnis mit Einheitsnummer und Miteigentumsanteil
  • Abteilung 1, Eigentümer mit Anschrift und Erwerbsgrund
  • Abteilung 2, Belastungen und Beschränkungen wie Sondernutzung
  • Abteilung 3, Hypotheken und Grundschulden

Sobald das Wohnungsgrundbuch besteht, ist die Einheit rechtlich verselbständigt. Verkauf, Beleihung und Vererbung laufen ab jetzt unabhängig vom Rest des Hauses. Praxistipp: Die Miteigentumsanteile, die im Bestandsverzeichnis stehen, sind kein Schätzwert, sondern leiten sich aus den Quadratmetern je Einheit ab. Eine saubere Wohnflächenberechnung nach WoFlV als Anlage zur Teilungserklärung sorgt dafür, dass das Grundbuchamt die Anteile nicht beanstandet und Streit zwischen den späteren Eigentümern erst gar nicht entsteht.

Was kostet die Eintragung beim Grundbuchamt?

Für die Anlegung der Wohnungs und Teileigentumsgrundbücher berechnet das Grundbuchamt nach KV 14112 GNotKG eine 1,0 Gebühr aus Tabelle B. Geschäftswert ist nach § 42 GNotKG der Wert des bebauten Grundstücks insgesamt, bei einem noch zu errichtenden Gebäude zuzüglich des Bauwerkswerts. Die Gebühr fällt einmal für die Aufteilung an, nicht je Einheit. Eine zusätzliche Gebühr für die Eintragung der Eigentümer entsteht nach Anmerkung 2 zu KV 14110 nicht, solange sich die Eigentumsverhältnisse dabei nicht ändern.

Beispielrechnung Grundbuchgebühr für die Wohnungseigentumsbildung nach KV 14112 GNotKG (1,0 Gebühr, Tabelle B)
Wert je EinheitGeschäftswert bei 6 Einheiten1,0 Gebühr KV 14112
100.000 €600.000 €1.095 €
200.000 €1.200.000 €2.055 €
400.000 €2.400.000 €3.975 €
800.000 €4.800.000 €7.815 €

Rechenweg: 1,0 mal Tabellenwert der Tabelle B (§ 34 GNotKG mit Anlage 2), etwa 1,0 × 1.095 € bei 600.000 €. Werte über 3 Millionen Euro ergeben sich aus der Staffel in § 34 Abs. 2 GNotKG, bei 4,8 Millionen Euro 4.935 € plus 36 × 80 €. Das Grundbuchamt berechnet keine Umsatzsteuer. Dazu kommen Notargebühren, Bescheinigungsgebühr und Architektenhonorar. Wer nach Anlegung der Wohnungsgrundbücher nicht das ganze Haus, sondern nur einzelne Einheiten am Markt anbietet, kalkuliert zusätzlich eine Kaufpreisaufteilung Boden zu Gebäude bei Einzelwohnungsveräußerung, weil das Finanzamt im Kaufvertrag den Gebäudeanteil als AfA Basis akzeptieren muss.

Wie lange dauert die Eintragung beim Grundbuchamt?

Die Bearbeitung dauert meistens zwei bis sechs Wochen ab Einreichung der Teilungserklärung. Großstädte mit hoher Auslastung wie Berlin oder München liegen am oberen Rand, kleinere Amtsgerichte erledigen den Vorgang oft in unter zwei Wochen.

Beschleunigen lässt sich der Ablauf nicht. Wer aber vollständige Unterlagen einreicht, vermeidet Rückfragen, und jede Rückfrage kostet zwei bis drei Wochen extra. Eine kleine Gegenmaßnahme aus der Praxis: Wir empfehlen, den Notar gleich um eine Eintragungsbestätigung zu bitten, sobald das Wohnungsgrundbuch existiert. Damit haben Sie schwarz auf weiß den Beleg, ab wann die Einheit notariell veräußerbar ist.

Übrigens: Eine Eilbedürftigkeit beschleunigt die Bearbeitung nur in echten Ausnahmefällen, etwa bei drohender Insolvenz oder bei einer Zwangsversteigerung. Reine Verkaufstermine reichen dem Grundbuchamt allein nicht aus.

Sobald die Wohnungsgrundbücher angelegt sind, beginnt die Verkaufsphase. Damit Käufer und Finanzamt die richtige AfA Basis haben, muss der Kaufpreis sauber zerlegt werden in Bodenanteil und Gebäudeanteil. Mehr dazu unter Kaufpreisaufteilung in Boden und Gebäude. Das Finanzamt legt eine Aufteilung im Notarvertrag grundsätzlich zugrunde, solange sie die realen Wertverhältnisse nicht grundlegend verfehlt und wirtschaftlich haltbar ist, so die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs. Bei Vermietung der Einheit lohnt parallel ein Restnutzungsdauer Gutachten zur AfA Erhöhung, wenn das Gebäude voraussichtlich kürzer nutzbar ist als die Pauschale nach § 7 Abs. 4 EStG unterstellt.

Risiken

Häufige Stolperfallen und Tipps

01

Bescheinigung fehlt im Antrag

Notar muss alle Anlagen mitschicken, sonst Verzögerung.

02

Aufteilungsplan nicht beglaubigt

Das Grundbuchamt verlangt eine beglaubigte Kopie des Aufteilungsplans.

03

Belastungen nicht aktualisiert

Bestehende Hypotheken müssen vor Eintragung umgeschrieben werden, sonst Pfandfreigabe nötig.

04

Geschäftswert falsch

Zu niedriger Verkehrswert führt zu Nachforderungen, zu hoher zu unnötig hohen Gebühren.

05

Reihenfolge gewechselt

Wer Teilungserklärung vor Bescheinigung beurkundet, muss korrigieren oder neu beurkunden.

Typischer Verlauf

Fünf Wohnungen, Großstadt, einreichen und warten

Wie es typisch läuft, wenn alle Unterlagen beisammen sind: Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen, Verkehrswert um 1,4 Millionen Euro (Grundbuchgebühr als Beispielrechnung: 1,0 × 2.375 € nach Tabelle B), der Notar reicht die Teilungserklärung samt Anlagen beim zuständigen Grundbuchamt ein. Vom Tag der Einreichung bis zum fertigen Wohnungsgrundbuch sind es in solchen Fällen drei bis fünf Wochen, vorausgesetzt das Amt arbeitet mit normaler Auslastung.

Notar Auslagen
rund 120 €
Grundbuchamt 1,0 Gebühr
2.375 €
Bearbeitung
rund 22 Werktage

Was Sie nach der Eintragung in der Hand haben: fünf eigene Wohnungsgrundbücher, eines pro Einheit. Sobald die ersten Verkaufsverhandlungen abgeschlossen sind, kann die Bank im jeweiligen Buch ihr Grundpfandrecht eintragen lassen. Voraussetzung dafür ist meist ein aktuelles Verkehrswertgutachten, das den Beleihungswert begründet.

FAQ

Häufige Fragen

Wer reicht die Bescheinigung beim Grundbuchamt ein?

Der Notar reicht im Eintragungsantrag die Teilungserklärung mit allen Anlagen ein, also Bescheinigung, Aufteilungsplan und Eigentumsnachweise.

Wie lange dauert die Anlegung des Wohnungsgrundbuchs?

Zwei bis sechs Wochen, je nach Auslastung des Grundbuchamts und Vollständigkeit der Unterlagen.

Was kostet das Grundbuchamt?

Eine 1,0 Gebühr nach KV 14112 GNotKG aus dem Wert des bebauten Grundstücks (§ 42 GNotKG), einmal für die Aufteilung und nicht je Einheit. Bei 600.000 Euro Geschäftswert sind das 1.095 Euro, ohne Umsatzsteuer.

Kann ich auch ohne Wohnungsgrundbuch verkaufen?

Ja, beurkunden lässt sich der Kaufvertrag schon, sobald die Teilungserklärung vorliegt, so ist es beim Verkauf durch Bauträger üblich. Eingetragen werden kann der Käufer aber erst, wenn die Wohnungsgrundbücher angelegt sind; bis dahin sichert ihn eine Auflassungsvormerkung. Für den Verkauf brauchen Sie außerdem einen Energieausweis: Er ist Käufern spätestens bei der Besichtigung vorzulegen (§ 80 Gebäudemodernisierungsgesetz GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz GEG), und Immobilienanzeigen müssen seine Kennwerte nennen (§ 87 GModG). Für Ausweise ab 01.01.2027 ist dort der Primärenergiebedarf statt der Endenergie anzugeben.

Wer trägt die Kosten?

Antragsteller, also der teilende Eigentümer. Im Verkaufsfall werden die Kosten oft auf den Käufer umgelegt.

Was steht im Wohnungsgrundbuch im Detail?

Das Wohnungsgrundbuch ist eine Sonderform des Grundbuchs. Es enthält pro Einheit ein eigenes Bestandsverzeichnis und die typischen drei Abteilungen für Eigentum, Belastungen und Hypotheken.

Im Bestandsverzeichnis steht der Miteigentumsanteil in Tausendstel, etwa 137 von 1.000. Diese Zahl bestimmt das Stimmgewicht und die Lastenverteilung in der WEG. Eine spätere Änderung der Anteile ist möglich, aber aufwendig.

In Abteilung 2 stehen Sondernutzungsrechte, Wegerechte und Vormerkungen. Hier wird der Garten oder Stellplatz als Sondernutzung sichtbar. Eine Bank prüft diesen Eintrag genau, bevor sie eine Hypothek einträgt, weil unklare Sondernutzung die Beleihbarkeit beeinflusst.

Fragen Sie beim Notartermin nach einer Eintragungsmitteilung. Sobald das Grundbuchamt eingetragen hat, schickt der Notar Ihnen den Auszug. Mit diesem Auszug können Sie die Wohnung verkaufen oder beleihen.

Wie begleiten Sie den Eintragungsantrag?

Der Notar reicht den Eintragungsantrag meistens digital beim Grundbuchamt ein. Übergeben werden Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Bescheinigung, aktueller Grundbuchauszug und ein Antrag auf Anlegung der Wohnungsgrundbücher.

In Pilotländern wie Berlin und Hamburg läuft der Antrag über das elektronische Grundbuch. Der Notar lädt die Unterlagen hoch, das Grundbuchamt prüft elektronisch und legt nach Eingang automatisch die Wohnungsgrundbücher an. Bearbeitungszeiten sinken dadurch von 6 auf 3 Wochen.

Wer eine Bank zur Finanzierung einer Einheit benötigt, sollte die Bank schon parallel briefen. Sobald das Wohnungsgrundbuch existiert, kann die Bank die Hypothek beantragen. Wer hier 2 Wochen vorausschaut, vermeidet Verzögerungen beim Notarvollzug.

Die Reihenfolge im Wohnungsgrundbuch ist nicht beliebig. Sondernutzungsrechte werden erst nach Eintragung der Eigentümer ergänzt. Wer Garten oder Stellplatz nicht direkt in die Teilungserklärung aufnehmen lässt, zahlt später für eine Nachtragsurkunde.

Über den Autor

Burak Uzun

Betreiber, redaktionelle Verantwortung · Köln

Verantwortlich für Recherche und Aufbereitung der Inhalte zur Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 Absatz 4 WEG und § 32 Absatz 2 WEG für Teilungserklärung und Eigentumswohnungen.

Anbieter und Impressum Kontakt Stand: 26. Oktober 2026
Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • WEG Wohnungseigentumsgesetz, §§ 7, 8, 32
  • AVA Allgemeine Verwaltungsvorschrift Wohnungsgrundbuch
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften, Normen oder Förderlogik ändern. Stand dieser Seite: 26. Oktober 2026. Frühere Stände sind über das Impressum nachfragbar.

KI und redaktionelle Prüfung

Recherche und Textentwurf werden durch KI-Werkzeuge unterstützt, jede Seite wird vor Veröffentlichung von Burak gegen die genannten Quellen geprüft. Zahlen, Paragrafen und Normen werden bei jeder Aktualisierung gegen die Originalquelle abgeglichen.

Diese Seite ist redaktioneller Ratgeberinhalt, keine Rechts- oder Steuerberatung. Für verbindliche Auskünfte gelten WEG und Bauordnungsrecht sowie Aussagen Ihrer Sachverständigen.

Kostencheck starten