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Teilungserklärung anfordern Wo Sie die Urkunde bekommen und was Sie dafür brauchen

Die Teilungserklärung liegt in der Grundakte beim Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Dort erhalten Sie eine Kopie, wenn Sie ein berechtigtes Interesse darlegen, als Eigentümer ist das in der Regel unproblematisch. Schneller geht es oft über den Verwalter, den Notar der Urkunde oder beim Kauf über den Verkäufer. Diese Seite zeigt alle Wege, wer was anfordern darf, welche Angaben in den Antrag gehören und welche Gebühren nach dem GNotKG anfallen.

Fundort

Wo finde ich die Teilungserklärung?

Eine Teilungserklärung existiert nur für Häuser, die bereits in Wohnungseigentum oder Teileigentum aufgeteilt sind. Sie wird beim Notar beurkundet oder beglaubigt und anschließend beim Grundbuchamt eingereicht. Dort bleibt sie in der Grundakte, also in der Sammlung aller Urkunden, auf die das Grundbuch Bezug nimmt. Im Wohnungsgrundbuch selbst steht nur ein Verweis auf die Eintragungsbewilligung, der vollständige Text mit Gemeinschaftsordnung und Anlagen liegt in der Akte.

Neben dem Grundbuchamt haben meist mehrere Beteiligte eine Ausfertigung oder Kopie. Welcher Weg der schnellste ist, hängt davon ab, wer Sie sind und wie aktuell die Unterlagen sein müssen.

Wo Sie eine Teilungserklärung bekommen können
StelleWas dort vorliegtHinweis
Grundbuchamt beim AmtsgerichtTeilungserklärung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung und eingetragene Nachträge in der GrundakteVollständigste Quelle; berechtigtes Interesse nötig
HausverwaltungKopie der Teilungserklärung als Teil der VerwaltungsunterlagenEigentümer haben nach § 18 Abs. 4 WEG ein Einsichtsrecht
Notar der UrkundeUrschrift der beurkundeten Erklärung, bei Beglaubigung oft eine AbschriftAusfertigungen nur für Beteiligte und deren Rechtsnachfolger
Verkäufer oder MaklerUnterlagen aus dem eigenen ErwerbÜblicher Weg für Kaufinteressenten
Eigene KaufunterlagenHäufig als Anlage zum Kaufvertrag oder in der NotarpostNachträge nach Ihrem Kauf fehlen dort

Wichtig für die Auswahl: Nur das Grundbuchamt hat zuverlässig alle eingetragenen Nachträge. Eine Kopie aus Ihren alten Kaufunterlagen zeigt den Stand zum Zeitpunkt Ihres Erwerbs.

Berechtigung

Wer darf die Teilungserklärung beim Grundbuchamt anfordern?

Das Grundbuch ist nicht öffentlich wie ein Telefonbuch. Nach § 12 Abs. 1 GBO ist die Einsicht jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Das gilt ausdrücklich auch für die Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, und damit für die Teilungserklärung. Soweit die Einsicht erlaubt ist, können Sie nach § 12 Abs. 2 GBO eine Abschrift verlangen, auf Wunsch beglaubigt. § 46 GBV erweitert das auf die übrigen Teile der Grundakte.

Ein berechtigtes Interesse ist mehr als Neugier, aber weniger als ein rechtlicher Anspruch. Das Grundbuchamt prüft den Einzelfall. In der Praxis lassen sich die Antragsteller grob so einordnen:

Berechtigtes Interesse in typischen Konstellationen
AntragstellerEinordnungWas Sie vorlegen
Eingetragener WohnungseigentümerInteresse liegt in der Regel vorPersonalausweis, Angabe der eigenen Einheit
Erbe eines EigentümersIn der Regel ja, wenn die Erbfolge belegt istErbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
KaufinteressentNur mit Zustimmung des EigentümersSchriftliche Zustimmung oder Vollmacht des Verkäufers
MieterGrundsätzlich neinFragen an den Vermieter richten
Notar, Behörde, dinglich BerechtigterKeine Darlegung nötig nach § 43 GBVNachweis der Funktion

Für Kaufinteressenten ist die Zustimmung des Eigentümers der entscheidende Punkt. § 43 Abs. 2 GBV lässt die Einsicht zu, wenn die für den Einzelfall erklärte Zustimmung des eingetragenen Eigentümers dargelegt wird. Ohne diese Zustimmung führt der Weg über den Verkäufer selbst. Wer eine Wohnung kaufen will, sollte die Teilungserklärung ohnehin vor dem Notartermin vollständig gelesen haben, denn sie wird mit dem Kauf verbindlich.

Zuständigkeit

Welches Grundbuchamt ist zuständig und wie stellen Sie den Antrag?

Zuständig ist das Grundbuchamt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Es ist eine Abteilung des Amtsgerichts. Ihr Wohnort spielt keine Rolle. Ein Kölner Eigentümer einer Wohnung in Leipzig fordert also beim Grundbuchamt in Leipzig an. Welches Amtsgericht für eine Adresse zuständig ist, zeigt die Gerichtssuche der Justizportale der Länder.

Der Antrag ist nicht an ein Formular gebunden. Die meisten Grundbuchämter nehmen ihn schriftlich per Post, per Fax oder elektronisch entgegen, einige Länder bieten eigene Onlineformulare an. Ein elektronisches Abrufverfahren für das Grundbuch gibt es nach § 133 GBO nur für Gerichte, Behörden, Notare und weitere zugelassene Stellen, nicht für Privatpersonen. Private Internetportale leiten Ihren Antrag lediglich gegen ein Entgelt weiter; die Gebühr des Grundbuchamts kommt in jedem Fall dazu.

  1. 1

    Grundbuchamt ermitteln

    Amtsgericht über die Gerichtssuche des Landes mit der Adresse des Hauses finden.

  2. 2

    Grundbuchdaten notieren

    Gemarkung, Blatt und Flurstück aus Ihrem Grundbuchauszug oder Kaufvertrag heraussuchen.

  3. 3

    Interesse begründen

    Eigentum, Erbfolge oder Zustimmung des Eigentümers kurz darlegen und belegen.

  4. 4

    Umfang festlegen

    Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan, Bescheinigung und Nachträgen anfordern.

  5. 5

    Form wählen

    Einfache Kopie für die eigene Prüfung, beglaubigte Kopie für Bank, Gericht oder Behörde.

  6. 6

    Rechnung begleichen

    Das Grundbuchamt verschickt die Kopie mit Kostenrechnung oder gegen Vorauszahlung.

Antrag

Was muss im Antrag stehen? Checkliste und Mustertext

Je genauer der Antrag, desto weniger Rückfragen. Das Grundbuchamt sucht nach Grundbuchblatt, nicht nach Straße. Fehlt die Blattnummer, findet das Amt die Akte meist auch über Adresse und Flurstück, braucht dafür aber länger.

  • Name, Anschrift, Telefonnummer und Mailadresse des Antragstellers
  • Grundbuch von (Gemarkung), Blatt, bei Wohnungseigentum das Blatt der eigenen Einheit
  • Lage des Hauses mit Straße und Hausnummer, wenn vorhanden das Flurstück
  • Darlegung des berechtigten Interesses mit Nachweis, etwa Eigentum, Erbschein oder Zustimmung des Eigentümers
  • Gewünschte Unterlagen: Teilungserklärung samt Gemeinschaftsordnung, Aufteilungsplan, Abgeschlossenheitsbescheinigung, alle Nachträge
  • Form: einfache oder beglaubigte Kopie, Papier oder Datei
  • Kopie des Personalausweises, wenn das Amt die Identität prüfen will

Mustertext für die Anforderung

An das Amtsgericht (Ort), Grundbuchamt

Grundbuch von (Gemarkung), Blatt (Nummer), Wohnung Nr. (Nummer) laut Aufteilungsplan, (Straße und Hausnummer)

Sehr geehrte Damen und Herren,

als eingetragene Eigentümerin der oben genannten Einheit beantrage ich die Übersendung einer einfachen Kopie der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung, des Aufteilungsplans, der Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie aller eingetragenen Nachträge aus der Grundakte. Mein berechtigtes Interesse ergibt sich aus meinem Eigentum; eine Kopie meines Personalausweises liegt bei.

Die anfallenden Kosten übernehme ich. Mit freundlichen Grüßen, (Name, Datum, Unterschrift)

Als Erbe ersetzen Sie den Satz zum Eigentum durch den Hinweis auf die Erbfolge und legen den Nachweis bei. Als Kaufinteressent fügen Sie die unterschriebene Zustimmung des Eigentümers bei, die sich ausdrücklich auf diese Einsicht bezieht. Ein Antragsmuster für die Abgeschlossenheitsbescheinigung selbst finden Sie unter Muster.

Kosten

Was kostet es, die Teilungserklärung anzufordern?

Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts und Notarkostengesetz (GNotKG). Für Ausdrucke aus dem Grundbuch selbst gibt es Festgebühren. Die Teilungserklärung liegt aber in der Grundakte, deshalb rechnet das Grundbuchamt für Kopien daraus in der Regel die Dokumentenpauschale nach der Seitenzahl ab. Teilungserklärungen umfassen samt Anlagen oft 20 bis 40 Seiten, mit Aufteilungsplänen und Nachträgen auch mehr.

Gebühren nach dem Kostenverzeichnis des GNotKG, Stand Oktober 2026
LeistungGrundlageBetrag
Kopie aus der Grundakte, schwarz weißKV 31000 Nr. 10,50 € je Seite für die ersten 50 Seiten, danach 0,15 € je Seite
Kopie aus der Grundakte, farbigKV 31000 Nr. 11,00 € je Seite für die ersten 50 Seiten, danach 0,30 € je Seite
Ausdruck aus dem GrundbuchKV 1700010 €
Amtlicher Ausdruck aus dem GrundbuchKV 1700120 €
Einsicht durch den Notar mit Mitteilung des InhaltsKV 2520915 €, nur wenn kein anderes Notargeschäft damit zusammenhängt

Beispielrechnung

Angenommen, die Teilungserklärung hat mit Gemeinschaftsordnung 32 Seiten, der Aufteilungsplan 6 Blätter bis DIN A3 und die Abgeschlossenheitsbescheinigung 2 Seiten, alles schwarz weiß. Das sind 40 Seiten zu je 0,50 €, zusammen 20 €. Wünschen Sie zusätzlich einen aktuellen Ausdruck des Wohnungsgrundbuchs, kommen 10 € hinzu. Pläne größer als DIN A3 und beglaubigte Kopien können weitere Kosten auslösen; fragen Sie im Zweifel vorher nach.

Die Einsicht vor Ort auf der Geschäftsstelle ist im Kostenverzeichnis nicht mit einer eigenen Gebühr belegt, es zahlen nur die Kopien. Was die Teilungserklärung beim Notar und die Eintragung kosten, zeigt die Seite Teilungserklärung Kosten.

Kostencheck

Es gibt noch keine Teilungserklärung für Ihr Haus?

Dann ist das Gebäude noch nicht in Wohnungseigentum aufgeteilt. Am Anfang stehen Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung. Der Kostencheck auf der Startseite zeigt einen Kostenrahmen für beides und vermittelt auf Wunsch einen Fachpartner aus Ihrer Region.

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Andere Wege

Wann sind Verwalter, Notar oder Verkäufer der bessere Weg?

Hausverwaltung

Für Eigentümer ist die Verwaltung oft der kürzeste Weg. Nach § 18 Abs. 4 WEG kann jeder Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft Einsicht in die Verwaltungsunterlagen verlangen, und die Teilungserklärung gehört zum Kern dieser Unterlagen. Ein Anspruch auf kostenlose Kopien folgt daraus nicht automatisch; viele Verwaltungen schicken eine Datei, manche verlangen dafür ein Entgelt nach dem Verwaltervertrag. Prüfen Sie, ob die Kopie der Verwaltung alle Nachträge enthält.

Nur beim Verwalter finden Sie die Beschlusssammlung. Sie enthält nach § 24 Abs. 7 WEG den Wortlaut der Beschlüsse, die nach dem 1. Juli 2007 gefasst wurden, und wird nach § 24 Abs. 8 WEG vom Verwalter geführt. Viele Regeln, nach denen eine Gemeinschaft heute tatsächlich lebt, etwa eine geänderte Kostenverteilung, stehen dort und nicht in der Teilungserklärung.

Notar

Der Notar, der die Teilungserklärung beurkundet hat, verwahrt die Urschrift. Ausfertigungen und Abschriften erteilt er den Beteiligten und ihren Rechtsnachfolgern. Ist der Notar nicht mehr im Amt, nennt die Notarkammer des Landes die Stelle, die seine Urkunden verwahrt. Für Käufer ist der eigene Notar ein guter Ansprechpartner: Er sieht das Grundbuch ohnehin ein und fordert die Teilungserklärung im Rahmen des Kaufvertrags an.

Verkäufer oder Makler

Kaufinteressenten erhalten die Unterlagen in der Regel vom Verkäufer oder vom Makler, zusammen mit den Protokollen der letzten Eigentümerversammlungen, der Beschlusssammlung und dem Wirtschaftsplan. Bestehen Sie auf der vollständigen Fassung mit allen Nachträgen und Plänen, eine bloße Zusammenfassung reicht für eine Kaufentscheidung nicht.

Prüfliste

Worauf sollten Sie in der angeforderten Teilungserklärung achten?

Wer die Teilungserklärung zum ersten Mal in der Hand hält, steht vor einer Urkunde mit vielen Paragraphen. Die folgenden Punkte haben im Alltag einer Eigentümergemeinschaft die größten Folgen. Gliederung, Miteigentumsanteile und Sondereigentum erklärt die Seite Aufbau der Teilungserklärung, den Notarablauf die Seite Teilungserklärung.

Prüfliste für eine angeforderte Teilungserklärung
PunktWo Sie es findenWarum es wichtig ist
Wohnung oder TeileigentumAufteilung und BestandsverzeichnisTeileigentum dient nicht Wohnzwecken, etwa Laden oder Büro
MiteigentumsanteilAufteilung, meist in TausendstelnBestimmt ohne abweichende Regel Kostenanteil und Stimmgewicht
SondernutzungsrechteGemeinschaftsordnung und LageplanGarten, Stellplatz oder Keller nur dann exklusiv nutzbar
KostenverteilungGemeinschaftsordnungKann vom Miteigentumsanteil abweichen
VeräußerungsbeschränkungGemeinschaftsordnung und GrundbuchVerkauf kann eine Zustimmung des Verwalters erfordern
ÖffnungsklauselGemeinschaftsordnungErlaubt Änderungen per Mehrheitsbeschluss
NachträgeGrundakteSpätere Änderungen gehen dem ursprünglichen Text vor

Passt der Plan nicht zur gebauten Wirklichkeit, etwa weil Räume umgebaut oder Dachböden ausgebaut wurden, kann eine Änderung nötig werden. Wie das abläuft, steht unter Teilungserklärung ändern.

Sonderfälle

Was tun, wenn das Grundbuchamt keine Teilungserklärung findet?

Meldet das Grundbuchamt, dass es keine Teilungserklärung gibt, hat das meist einen von drei Gründen. Erstens ist das Haus nicht aufgeteilt, es gibt dann nur ein Grundbuchblatt für das ganze Grundstück und keine Wohnungsgrundbücher. Zweitens wurde nicht durch einseitige Erklärung nach § 8 WEG aufgeteilt, sondern durch einen Teilungsvertrag mehrerer Miteigentümer nach § 3 WEG. Die Urkunde heißt dann anders, erfüllt aber dieselbe Aufgabe. Drittens fehlen Angaben im Antrag, sodass die falsche Akte gesucht wurde.

Ist das Haus noch nicht aufgeteilt und soll es das werden, beginnt das Verfahren nicht beim Grundbuchamt, sondern bei der Bauaufsicht: Sie stellt auf Antrag die Abgeschlossenheitsbescheinigung aus, Grundlage ist ein Aufteilungsplan. Sachverständige können die Bescheinigung nicht ausstellen. Erst danach entwirft der Notar die Teilungserklärung, für die nach § 8 WEG eine notariell beglaubigte Unterschrift genügt. Den ersten Schritt erklärt die Seite Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen, die Bauzeichnung die Seite Aufteilungsplan.

Ältere Aufteilungen

Bei Aufteilungen aus früheren Jahrzehnten liegen Pläne teils nur als Papier in der Akte und sind schwer lesbar. Bitten Sie in diesem Fall um eine Kopie in Originalgröße oder sehen Sie die Akte auf der Geschäftsstelle ein.

FAQ

Häufige Fragen

Kann ich die Teilungserklärung kostenlos bekommen?

Beim Grundbuchamt zahlen Sie die Kopien, bei 40 Seiten schwarz weiß sind das nach KV 31000 GNotKG 20 €. Kostenlos ist oft nur der Weg über eigene Kaufunterlagen oder eine Verwaltung, die die Datei ohne Entgelt schickt.

Wie lange dauert die Anforderung beim Grundbuchamt?

Das hängt von der Auslastung des Amtes und davon ab, ob die Grundakte elektronisch oder auf Papier geführt wird. Vollständige Angaben zu Gemarkung und Blatt sowie ein beigefügter Nachweis Ihres Interesses vermeiden Rückfragen.

Brauche ich eine beglaubigte Kopie?

Für Ihre eigene Prüfung genügt eine einfache Kopie. Eine beglaubigte Abschrift nach § 12 Abs. 2 GBO verlangen eher Banken, Gerichte oder Behörden. Fragen Sie vor dem Antrag, welche Form die anfordernde Stelle braucht.

Darf ich als Mieter die Teilungserklärung anfordern?

In der Regel nicht, weil Mietern meist das berechtigte Interesse nach § 12 GBO fehlt. Fragen zur Nutzung der Wohnung oder zu Gemeinschaftsflächen richten Sie an den Vermieter.

Steht die Teilungserklärung im Grundbuchauszug?

Nein. Der Grundbuchauszug zeigt Einheit, Miteigentumsanteil, Eigentümer und Belastungen und verweist auf die Eintragungsbewilligung. Den Volltext mit Gemeinschaftsordnung und Plänen erhalten Sie nur aus der Grundakte.

Wer zahlt die Kopie beim Wohnungskauf?

Die Dokumentenpauschale schuldet, wer die Kopien beantragt. Fordert der Verkäufer die Unterlagen an, zahlt er; beauftragt der Käufer seinen Notar, landen die Auslagen auf dessen Rechnung.

Methodik

Über diese Inhalte, Quellen und Aktualisierung

Quellenbasis
  • GBO Grundbuchordnung, §§ 12, 29, 133
  • GBV Grundbuchverfügung, §§ 43, 46
  • WEG Wohnungseigentumsgesetz, §§ 7, 8, 18, 24
  • GNotKG Kostenverzeichnis Nr. 17000, 17001, 25209 und 31000
Aktualisierung

Inhalte werden überprüft, wenn sich Vorschriften oder Gebührenordnungen ändern. Stand dieser Seite: 26. Oktober 2026.

Zahlen auf dieser Seite

Beträge sind Erfahrungskorridore und Beispielrechnungen, keine verbindlichen Gebührenbescheide. Maßgeblich sind die Gebührenordnung Ihres Landes, das GNotKG und das konkrete Angebot.

Diese Seite ist redaktioneller Ratgeberinhalt, keine Rechts oder Steuerberatung.

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