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Bundesland

Abgeschlossenheitsbescheinigung Behörde, Kosten und Ablauf in Bayern

Bayern hat eine eigene Verwaltungsvorschrift zur Abgeschlossenheit, mit klaren Mindestmaßen für Räume und Trennwände. Zuständig ist die Bauaufsicht der kreisfreien Stadt oder das Landratsamt.

Gebühr typisch
220 bis 500 €
Bearbeitung
vier bis sechs Wochen
Sachverständiger
ja
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 3 WEG; Zuständigkeit: Bayerische Bauordnung (BayBO)
Zuständigkeit

Welche Behörde stellt aus?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird in Bayern von der nach Landesrecht zuständigen Baubehörde ausgestellt in der Regel der unteren Bauaufsichts- beziehungsweise Baurechtsbehörde, also dem Bauamt der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt. Rechtsgrundlage ist bundeseinheitlich § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 WEG sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA); welche Behörde in Bayern zuständig ist, regelt das Landesrecht über die Bauaufsichtsbehörden. Welche Stelle für Ihre Liegenschaft konkret zuständig ist, zeigt die Übersicht der Eckwerte weiter unten.

In Bayern stellen die unteren Bauaufsichtsbehörden die Bescheinigung auf Grundlage der bundeseinheitlichen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wohnungseigentumsgesetz aus. Maßgeblich ist die Abgeschlossenheit, also die vollständige Trennung der Einheiten durch Wände und Decken sowie ein eigener abschließbarer Zugang. Auf diese Punkte sollte der Aufteilungsplan eindeutig eingehen.

Bayern hat die bundeseinheitliche Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Wohnungseigentumsgesetz übernommen. Sie stellt auf die Abgeschlossenheit ab, also auf die vollständige Trennung durch Wände und Decken und einen eigenen abschließbaren Zugang, nicht auf eine gegenüber anderen Ländern verschärfte Mindestraumgröße.

Sachverständiger als Alternative? Zulässig sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Bauwesen sowie bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure.
Eckdaten

Welche Eckwerte gelten für die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bayern?

Die zentralen Werte zur Bescheinigung in Bayern im Überblick. Die genannten Spannen entsprechen typischen Korridoren bei einem Mehrfamilienhaus mit vier bis sechs Einheiten und sauberer Aktenlage. Bei abweichendem Umfang verschiebt sich die Spanne in beide Richtungen.

Eckdaten zur Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bayern
Gebühr typisch220 bis 500 €
Bearbeitungvier bis sechs Wochen
Sachverständigerja
Rechtsgrundlage§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 3 WEG; Zuständigkeit: Bayerische Bauordnung (BayBO)

Wer eine konkrete Zahl für das eigene Objekt sucht, findet sie im Live Rechner. Er rechnet das Bundesland als Variable in die Spannenermittlung ein und berücksichtigt zusätzlich Einheitenzahl, Bauform und Aussteller.

Direktlinks

Welche Behörde ist in den größten Städten zuständig?

Direkt zur zuständigen Stelle mit eigener Antragsstrecke und aktuellen Gebühren. Klick öffnet die Behördenseite in einem neuen Tab.

Praxis

Worauf sollten Sie in Bayern besonders achten?

  1. 1In München liegt die Bearbeitungszeit aufgrund hoher Antragszahl bei sechs bis zehn Wochen, frühzeitig einreichen.
  2. 2Bayern verlangt den Aufteilungsplan zwingend mit Maßstab 1:100 und farblicher Abgrenzung der Sondereigentumseinheiten.
  3. 3Beim Nachweis der Abgeschlossenheit reicht für Bestandsbauten oft die Erklärung des bauvorlageberechtigten Architekten.
Antragsweg Bayern

Wie kommen Sie in Bayern Schritt für Schritt zur Bescheinigung?

Vier Schritte, damit der Antrag in Bayern ohne Korrekturschleife durchgeht. Wer sauber vorbereitet, spart in der Regel zwei bis vier Wochen Bearbeitungszeit.

  1. 01

    Unterlagen zusammenstellen

    Aufteilungsplan im Maßstab 1:100, Lageplan, Wohnflächenberechnung, Antragsformular der zuständigen Behörde und Vollmachten bei mehreren Eigentümern.

  2. 02

    Plausibilität prüfen

    Außenmaße, Wandverläufe und Geschosshöhen müssen mit der ursprünglichen Baugenehmigung übereinstimmen. Abweichungen vorab dokumentieren, damit beim Ortstermin keine Überraschungen auftauchen.

  3. 03

    Antrag einreichen

    In den größeren Städten Bayerns digital über das Bauportal der Behörde, in kleineren Gemeinden klassisch per Post oder vor Ort. Eingangsbestätigung kommt meist innerhalb von drei Werktagen.

  4. 04

    Ortstermin oder Aktensicht

    In München und Nürnberg üblich auch bei sauberer Aktenlage. Auf dem Land oft auf Plausibilitätsprüfung reduziert.

Rechtsgrundlage: Bundeseinheitlich gilt § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 WEG sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA); welche Behörde in Bayern zuständig ist, bestimmt das Landesrecht über die Bauaufsichtsbehörden. Auf der Detailseite der zuständigen Bauaufsicht steht das jeweils aktuelle Merkblatt mit Antragsformular und Gebührenstaffel zum Download.
Sachverständigenoption: Ja, öffentlich bestellte Sachverständige und bauvorlageberechtigte Architekten. Honorar 600 bis 1.500 Euro je nach Aufwand. Behördengebühr fällt parallel an, oft niedriger weil nur Beglaubigung statt Prüfung.
Praxisbeispiel

Praxisbeispiel: Mehrfamilienhaus in München

Ein typischer Fall, wie er bei der Bauaufsicht in Bayern regelmäßig eingeht. Die Eckdaten dienen als Orientierung, konkrete Werte für Ihr Objekt liefert der Live Rechner.

Objekt

  • Mehrfamilienhaus in München
  • Baujahr 1971, energetisch saniert 2018
  • vier Wohneinheiten
  • 520 m² Wohnfläche gesamt
  • Erdgeschoss als Maisonette, zwei Obergeschosswohnungen, Studio im Dachgeschoss

Ablauf

Eckwerte

Solche Standardfälle machen in Bayern den Großteil der Anträge aus. Schwierig wird es dort, wo der Bestand vom genehmigten Bauantragsplan abweicht oder Gemeinschaftsflächen unklar bleiben; eine sauber gezeichnete Erstvorlage des Aufteilungsplans klärt beides vorab und erspart die doppelt so aufwendige zweite Runde.

Landespraxis

Was gilt in Bayern besonders?

Besonderheit beim Aufteilungsplan. Bayern verlangt zwingend Maßstab 1:100 und farbliche Abgrenzung der Sondereigentumseinheiten im Aufteilungsplan.

Erfahrung mit Bearbeitungszeiten. München liegt bei sechs bis zehn Wochen wegen hoher Antragszahl. Augsburg und Regensburg sind deutlich schneller bei vier Wochen.

Wenn Sie wissen wollen, wie der konkrete Kostenrahmen für Ihren Fall in Bayern aussieht, hilft der Kostencheck auf der Startseite weiter. Er kalkuliert mit den landesspezifischen Gebühren und Honorarspannen.

Kalkulation

Kostenrahmen für Ihren Fall in Bayern

Slider für Einheiten, Bauform und Aussteller. Spanne aktualisiert sich live mit den Gebührenwerten aus Bayern.

Live Rechner öffnen
FAQ

Häufige Fragen zu Bayern

Wer stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Bayern aus?

In Bayern ist die Bauaufsichtsbehörde der kreisfreien Stadt oder des Landratsamts zuständig. Zulässig sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Bauwesen sowie bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure.

Was kostet die Bescheinigung in Bayern?

Der Gebührenkorridor liegt typisch bei 220 bis 500 Euro für ein Mehrfamilienhaus mit vier bis sechs Einheiten. Bei kleineren oder größeren Vorhaben verschiebt sich die Spanne entsprechend.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In Bayern typischerweise vier bis sechs Wochen. Großstädte mit digitalem Antragsverfahren liegen am unteren Rand, ländliche Behörden eher am oberen.

Reicht ein Sachverständiger statt der Behörde?

Zulässig sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für das Bauwesen sowie bauvorlageberechtigte Architekten und Ingenieure.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Antragsformular, Aufteilungsplan im Maßstab 1:100, Lageplan, Berechnung der Wohnflächen sowie eine Beschreibung der Sondereigentumseinheiten. Die genaue Liste finden Sie im Merkblatt der jeweiligen Behörde.

Verzahnung

Was ist vor und nach der Bescheinigung in Bayern wichtig?

Die Bescheinigung ist nur ein Baustein der Aufteilung: davor die bauliche Bewertung, danach der Notartermin, am Ende das Wohnungsgrundbuch. In Bayern hat sich bewährt, diese Schritte strikt nacheinander zu gehen, damit Bauaufsicht und Notar nicht zweimal denselben Vorgang prüfen müssen.

Vor dem Antrag

  1. Voraussetzungen prüfen, vier bauliche und drei formale Punkte
  2. Architektenhonorar kalkulieren, Pauschalen einholen
  3. Aufteilungsplan beauftragen, im Maßstab 1:100
  4. Eigentumsverhältnisse über aktuellen Grundbuchauszug klären

Nach der Bescheinigung

  1. Teilungserklärung beim Notar beurkunden lassen
  2. Grundbuchamt trägt Wohnungsgrundbücher ein
  3. Bei Verkauf: Energieausweis und Wohnflächenberechnung nach WoFlV beilegen
  4. Steuerlich: Kaufpreis in Boden und Gebäude aufteilen für die AfA

Wer in Bayern aufteilen will, sollte diesen Ablauf nicht starr abarbeiten, sondern parallel denken. Notar und Architekt arbeiten oft gleichzeitig, der Notarentwurf entsteht meist auf Basis des Aufteilungsplans, und die Bescheinigung trägt am Ende beides zusammen. Wer zu früh den Notartermin festsetzt, riskiert, dass die Bescheinigung noch nicht fertig ist und der Termin verschoben werden muss.

Eine Frage, die wir oft hören: Lohnt sich die Beauftragung eines Anwalts neben dem Notar? In Bayern gilt die gleiche Antwort wie bundesweit. Der Notar ist neutral und prüft die Form, ein WEG erfahrener Anwalt schaut speziell auf Ihre Interessen, vor allem bei der Gemeinschaftsordnung. Bei einer Aufteilung in mehr als drei Einheiten oder bei gemischter Nutzung ist die zusätzliche anwaltliche Prüfung in fast allen Fällen das Geld wert.

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