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Bundesland

Abgeschlossenheitsbescheinigung Behörde, Kosten und Ablauf in Berlin

Berlin verteilt die Zuständigkeit auf zwölf Bezirksämter mit jeweils eigener Bauaufsicht. Sachverständige darf das Land nicht zulassen, der Weg führt also immer über das Bezirksamt.

Gebühr typisch
300 bis 600 €
Bearbeitung
sechs bis zwölf Wochen
Sachverständiger
nein
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 3 WEG; Zuständigkeit: Bauordnung für Berlin (BauO Bln)
Zuständigkeit

Welche Behörde stellt aus?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird in Berlin von der nach Landesrecht zuständigen Baubehörde ausgestellt dem jeweils örtlich zuständigen bezirklichen Bauamt beziehungsweise Bauordnungsamt. Rechtsgrundlage ist bundeseinheitlich § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 WEG sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA); welche Behörde in Berlin zuständig ist, regelt das Landesrecht über die Bauaufsichtsbehörden. Welche Stelle für Ihre Liegenschaft konkret zuständig ist, zeigt die Übersicht der Eckwerte weiter unten.

In Berlin entscheidet der Bezirk. Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte gelten als zügig, Pankow und Neukölln brauchen länger. Sachverständige sind in Berlin nicht zugelassen.

Berlin hat zwölf Bezirke mit jeweils eigener Bauaufsicht. Die Bearbeitungsdauer schwankt deutlich, Charlottenburg-Wilmersdorf und Mitte gelten als am schnellsten, Pankow und Neukölln als langsamer.

Sachverständiger als Alternative? Berlin lässt keine Sachverständigen zu. Die Bescheinigung erteilt ausschließlich die Bauaufsicht des jeweiligen Bezirksamts.
Eckdaten

Welche Eckwerte gelten für die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Berlin?

Die zentralen Werte zur Bescheinigung in Berlin im Überblick. Die genannten Spannen entsprechen typischen Korridoren bei einem Mehrfamilienhaus mit vier bis sechs Einheiten und sauberer Aktenlage. Bei abweichendem Umfang verschiebt sich die Spanne in beide Richtungen.

Eckdaten zur Abgeschlossenheitsbescheinigung in Berlin
Gebühr typisch300 bis 600 €
Bearbeitungsechs bis zwölf Wochen
Sachverständigernein
Rechtsgrundlage§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 3 WEG; Zuständigkeit: Bauordnung für Berlin (BauO Bln)

Wer eine konkrete Zahl für das eigene Objekt sucht, findet sie im Live Rechner. Er rechnet das Bundesland als Variable in die Spannenermittlung ein und berücksichtigt zusätzlich Einheitenzahl, Bauform und Aussteller.

Direktlinks

Welche Behörde ist in den größten Städten zuständig?

Direkt zur zuständigen Stelle mit eigener Antragsstrecke und aktuellen Gebühren. Klick öffnet die Behördenseite in einem neuen Tab.

Praxis

Worauf sollten Sie in Berlin besonders achten?

  1. 1Die Antragstellung läuft in jedem Bezirk anders, vor dem Einreichen die jeweilige aktuelle Merkblattfassung checken.
  2. 2Berlin verlangt drei Aufteilungsplan Exemplare (Behörde, Notar, Grundbuch) bereits mit dem Antrag.
  3. 3Online Einreichung ist nur in Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf flächendeckend möglich.
Antragsweg Berlin

Wie kommen Sie in Berlin Schritt für Schritt zur Bescheinigung?

Vier Schritte, damit der Antrag in Berlin ohne Korrekturschleife durchgeht. Wer sauber vorbereitet, spart in der Regel zwei bis vier Wochen Bearbeitungszeit.

  1. 01

    Unterlagen zusammenstellen

    Aufteilungsplan im Maßstab 1:100, Lageplan, Wohnflächenberechnung, Antragsformular der zuständigen Behörde und Vollmachten bei mehreren Eigentümern.

  2. 02

    Plausibilität prüfen

    Außenmaße, Wandverläufe und Geschosshöhen müssen mit der ursprünglichen Baugenehmigung übereinstimmen. Abweichungen vorab dokumentieren, damit beim Ortstermin keine Überraschungen auftauchen.

  3. 03

    Antrag einreichen

    In den Stadt- bzw. Landkreisen Berlins direkt bei der zuständigen Bauaufsicht, zunehmend mit digitaler Antragsstrecke. Eingangsbestätigung folgt meist innerhalb einer Woche.

  4. 04

    Ortstermin oder Aktensicht

    In Mitte, Charlottenburg-Wilmersdorf und Pankow Standard. In Steglitz-Zehlendorf und Marzahn-Hellersdorf bei sauberer Aktenlage verzichtbar.

Rechtsgrundlage: Bundeseinheitlich gilt § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 WEG sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA); welche Behörde in Berlin zuständig ist, bestimmt das Landesrecht über die Bauaufsichtsbehörden. Auf der Detailseite der zuständigen Bauaufsicht steht das jeweils aktuelle Merkblatt mit Antragsformular und Gebührenstaffel zum Download.
Sachverständigenoption: Nein, Bauaufsicht ist Pflicht. Wer den Antrag selbst vorbereitet, sollte das Merkblatt der konkreten Behörde lesen. Die Gebühr richtet sich nach Verwaltungsgebührenordnung.
Praxisbeispiel

Praxisbeispiel: Gründerzeithaus in Berlin-Mitte

Ein typischer Fall, wie er bei der Bauaufsicht in Berlin regelmäßig eingeht. Die Eckdaten dienen als Orientierung, konkrete Werte für Ihr Objekt liefert der Live Rechner.

Objekt

  • Gründerzeithaus in Berlin-Mitte
  • Baujahr 1904
  • fünf Wohneinheiten plus Gewerbeeinheit im Erdgeschoss
  • 640 m² Wohnfläche gesamt
  • Vorderhaus mit Seitenflügel, Quergebäude im Hof

Ablauf

Eckwerte

Beim Berliner Gründerzeithaus mit Quergebäude und Gewerbeeinheit liegt die Hürde fast immer in der Abgrenzung von Vorderhaus, Seitenflügel und Hofgebäude sowie in der Trennung von Wohn- und Teileigentum. Wer diese Einheiten im Aufteilungsplans von Anfang an klar zeichnet, kommt ohne Korrekturschleife durch.

Landespraxis

Was gilt in Berlin besonders?

Besonderheit beim Aufteilungsplan. Berlin akzeptiert bei klar abgeschlossenen Einheiten auch Bestandspläne mit 10 cm Toleranz, was den Aufteilungsplan günstiger macht.

Erfahrung mit Bearbeitungszeiten. Charlottenburg und Mitte brauchen aktuell zehn bis zwölf Wochen, Steglitz und Pankow vier bis sechs.

Wenn Sie wissen wollen, wie der konkrete Kostenrahmen für Ihren Fall in Berlin aussieht, hilft der Kostencheck auf der Startseite weiter. Er kalkuliert mit den landesspezifischen Gebühren und Honorarspannen.

Kalkulation

Kostenrahmen für Ihren Fall in Berlin

Slider für Einheiten, Bauform und Aussteller. Spanne aktualisiert sich live mit den Gebührenwerten aus Berlin.

Live Rechner öffnen
FAQ

Häufige Fragen zu Berlin

Wer stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Berlin aus?

In Berlin ist die Bauaufsicht des für die Liegenschaft zuständigen Bezirksamts zuständig.

Was kostet die Bescheinigung in Berlin?

Der Gebührenkorridor liegt typisch bei 300 bis 600 Euro für ein Mehrfamilienhaus mit vier bis sechs Einheiten. Bei kleineren oder größeren Vorhaben verschiebt sich die Spanne entsprechend.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In Berlin typischerweise sechs bis zwölf Wochen. Großstädte mit digitalem Antragsverfahren liegen am unteren Rand, ländliche Behörden eher am oberen.

Reicht ein Sachverständiger statt der Behörde?

Berlin lässt keine Sachverständigen zu. Die Bescheinigung erteilt ausschließlich die Bauaufsicht des jeweiligen Bezirksamts.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Antragsformular, Aufteilungsplan im Maßstab 1:100, Lageplan, Berechnung der Wohnflächen sowie eine Beschreibung der Sondereigentumseinheiten. Die genaue Liste finden Sie im Merkblatt der jeweiligen Behörde.

Welche Berliner Bezirke arbeiten am schnellsten?

Steglitz-Zehlendorf und Pankow liegen aktuell bei vier bis sechs Wochen. Mitte und Charlottenburg-Wilmersdorf sind mit zehn bis zwölf Wochen die langsamsten Bezirke wegen hoher Antragslast.

Wie wird der Aufteilungsplan in Berlin geprüft?

Berlin akzeptiert bei klar abgeschlossenen Einheiten Bestandspläne mit 10 cm Toleranz. Bei Aufstockungen und Anbauten verlangt die Bauaufsicht eine aktuelle Vermessung.

Verzahnung

Was ist vor und nach der Bescheinigung in Berlin wichtig?

Vor der Bescheinigung steht die bauliche Bewertung, danach folgen Notartermin und Eintrag ins Wohnungsgrundbuch. In Berlin laufen diese Schritte über die bezirklichen Stellen am glattesten, wenn die Unterlagen schon beim ersten Eingang vollständig und widerspruchsfrei sind.

Vor dem Antrag

  1. Voraussetzungen prüfen, vier bauliche und drei formale Punkte
  2. Architektenhonorar kalkulieren, Pauschalen einholen
  3. Aufteilungsplan beauftragen, im Maßstab 1:100
  4. Eigentumsverhältnisse über aktuellen Grundbuchauszug klären

Nach der Bescheinigung

  1. Teilungserklärung beim Notar beurkunden lassen
  2. Grundbuchamt trägt Wohnungsgrundbücher ein
  3. Bei Verkauf: Energieausweis und Wohnflächenberechnung nach WoFlV beilegen
  4. Steuerlich: Kaufpreis in Boden und Gebäude aufteilen für die AfA

Wer in Berlin aufteilen will, sollte diesen Ablauf nicht starr abarbeiten, sondern parallel denken. Notar und Architekt arbeiten oft gleichzeitig, der Notarentwurf entsteht meist auf Basis des Aufteilungsplans, und die Bescheinigung trägt am Ende beides zusammen. Wer zu früh den Notartermin festsetzt, riskiert, dass die Bescheinigung noch nicht fertig ist und der Termin verschoben werden muss.

Eine Frage, die wir oft hören: Lohnt sich die Beauftragung eines Anwalts neben dem Notar? In Berlin gilt die gleiche Antwort wie bundesweit. Der Notar ist neutral und prüft die Form, ein WEG erfahrener Anwalt schaut speziell auf Ihre Interessen, vor allem bei der Gemeinschaftsordnung. Bei einer Aufteilung in mehr als drei Einheiten oder bei gemischter Nutzung ist die zusätzliche anwaltliche Prüfung in fast allen Fällen das Geld wert.

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