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Bundesland

Abgeschlossenheitsbescheinigung Behörde, Kosten und Ablauf in Brandenburg

In Brandenburg liegt die Zuständigkeit beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Ausgestellt wird die Bescheinigung nur von der Bauaufsicht.

Gebühr typisch
ab 200 €
Bearbeitung
fünf bis acht Wochen
Sachverständiger
nein
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 3 WEG; Zuständigkeit: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)
Zuständigkeit

Welche Behörde stellt aus?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird in Brandenburg von der nach Landesrecht zuständigen Baubehörde ausgestellt in der Regel der unteren Bauaufsichts- beziehungsweise Baurechtsbehörde, also dem Bauamt der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt. Rechtsgrundlage ist bundeseinheitlich § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 WEG sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA); welche Behörde in Brandenburg zuständig ist, regelt das Landesrecht über die Bauaufsichtsbehörden. Welche Stelle für Ihre Liegenschaft konkret zuständig ist, zeigt die Übersicht der Eckwerte weiter unten.

Im Berliner Umland (Potsdam, Oranienburg, Königs Wusterhausen) sind die Bauaufsichten stark ausgelastet. Vollständige Unterlagen ersparen dort Rückfragen und damit Wochen.

Im Berliner Speckgürtel (Potsdam, Oranienburg, Königs Wusterhausen) sind Bearbeitungszeiten überdurchschnittlich lang. Auf dem Land läuft es deutlich schneller.

Sachverständiger als Alternative? Nein. Seit dem 1. Dezember 2020 stellt nach § 7 Abs. 4 WEG in jedem Land nur die Baubehörde aus.
Eckdaten

Welche Eckwerte gelten für die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Brandenburg?

Die zentralen Werte zur Bescheinigung in Brandenburg im Überblick. Die genannten Spannen entsprechen typischen Korridoren bei einem Mehrfamilienhaus mit vier bis sechs Einheiten und sauberer Aktenlage. Bei abweichendem Umfang verschiebt sich die Spanne in beide Richtungen.

Eckdaten zur Abgeschlossenheitsbescheinigung in Brandenburg
Gebühr typischab 200 €
Bearbeitungfünf bis acht Wochen
Sachverständigernein
Rechtsgrundlage§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 3 WEG; Zuständigkeit: Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)

Wer eine konkrete Zahl für das eigene Objekt sucht, findet sie im Live Rechner. Er rechnet das Bundesland als Variable in die Spannenermittlung ein und berücksichtigt zusätzlich Einheitenzahl, Bauform und Aussteller.

Direktlinks

Welche Behörde ist in den größten Städten zuständig?

Direkt zur zuständigen Stelle mit eigener Antragsstrecke und aktuellen Gebühren. Klick öffnet die Behördenseite in einem neuen Tab.

Praxis

Worauf sollten Sie in Brandenburg besonders achten?

  1. 1Die Gebühr ist landesweit gleich: 50 € je Sondereigentum nach Tarifstelle 10.8 BbgBauGebO.
  2. 2Potsdam hat ein eigenes Online Antragsportal mit verkürzter Bearbeitungszeit von nur drei bis vier Wochen.
  3. 3Wenn Sie schnell handeln müssen, reichen Sie Aufteilungsplan und Unterlagen vollständig ein, die Behörde rechnet hier oft acht Wochen ein.
Antragsweg Brandenburg

Wie kommen Sie in Brandenburg Schritt für Schritt zur Bescheinigung?

Vier Schritte, damit der Antrag in Brandenburg ohne Korrekturschleife durchgeht. Wer sauber vorbereitet, spart in der Regel zwei bis vier Wochen Bearbeitungszeit.

  1. 01

    Unterlagen zusammenstellen

    Aufteilungsplan im Maßstab 1:100, Lageplan, Wohnflächenberechnung, Antragsformular der zuständigen Behörde und Vollmachten bei mehreren Eigentümern.

  2. 02

    Plausibilität prüfen

    Außenmaße, Wandverläufe und Geschosshöhen müssen mit der ursprünglichen Baugenehmigung übereinstimmen. Abweichungen vorab dokumentieren, damit beim Ortstermin keine Überraschungen auftauchen.

  3. 03

    Antrag einreichen

    In den größeren Städten Brandenburgs digital über das Bauportal der Behörde, in kleineren Gemeinden klassisch per Post oder vor Ort. Eingangsbestätigung kommt meist innerhalb von drei Werktagen.

  4. 04

    Ortstermin oder Aktensicht

    In den meisten Landkreisen verbindlich, weil Bauakten häufig fragmentarisch sind.

Rechtsgrundlage: Bundeseinheitlich gilt § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 WEG sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA); welche Behörde in Brandenburg zuständig ist, bestimmt das Landesrecht über die Bauaufsichtsbehörden. Auf der Detailseite der zuständigen Bauaufsicht steht das jeweils aktuelle Merkblatt mit Antragsformular und Gebührenstaffel zum Download.
Sachverständigenoption: Nein. Seit dem 1. Dezember 2020 stellt nach § 7 Abs. 4 WEG nur die Baubehörde Aufteilungsplan und Bescheinigung aus. Ein Architekt kann Pläne und Antrag vorbereiten, die Gebühr der Behörde fällt immer an. Gebühr nach Tarifstelle 10.8 BbgBauGebO: 50 Euro je Sondereigentum.
Praxisbeispiel

Praxisbeispiel: Doppelhaus in Potsdam

Ein typischer Fall, wie er bei der Bauaufsicht in Brandenburg regelmäßig eingeht. Die Eckdaten dienen als Orientierung, konkrete Werte für Ihr Objekt liefert der Live Rechner.

Objekt

  • Doppelhaus in Potsdam
  • Baujahr 1996
  • zwei Wohneinheiten
  • 240 m² Wohnfläche gesamt
  • zwei spiegelgleiche Haushälften mit eigenen Eingängen

Ablauf

Eckwerte

Ein Doppelhaus wie im Beispiel ist meist der einfachste Fall: zwei spiegelgleiche Hälften mit eigenen Eingängen lassen sich eindeutig trennen. Stolperstellen bleiben gemeinsame Bauteile wie Trennwand oder Dach, die der Aufteilungsplan sauber zuordnen muss, damit keine Rückfrage entsteht.

Landespraxis

Was gilt in Brandenburg besonders?

Besonderheit beim Aufteilungsplan. Bei DDR Bauten mit fehlenden Akten lohnt ein frühes Aufmaß durch den Architekten, weil die Bauaufsicht nur auf Grundlage vollständiger Pläne bescheinigt.

Erfahrung mit Bearbeitungszeiten. Potsdam und Cottbus sind im Mittelfeld bei fünf bis sechs Wochen. Ländliche Landkreise brauchen sieben bis acht Wochen.

Wenn Sie wissen wollen, wie der konkrete Kostenrahmen für Ihren Fall in Brandenburg aussieht, hilft der Kostencheck auf der Startseite weiter. Er kalkuliert mit den landesspezifischen Gebühren und Honorarspannen.

Kalkulation

Kostenrahmen für Ihren Fall in Brandenburg

Slider für Einheiten, Bauform und Aussteller. Spanne aktualisiert sich live mit den Gebührenwerten aus Brandenburg.

Live Rechner öffnen
FAQ

Häufige Fragen zu Brandenburg

Wer stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Brandenburg aus?

In Brandenburg ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig.

Was kostet die Bescheinigung in Brandenburg?

Nach Tarifstelle 10.8 der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO) kostet die Bescheinigung 50 Euro je Sondereigentum. Bei vier Einheiten fallen ab 200 Euro an.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In Brandenburg typischerweise fünf bis acht Wochen. Großstädte mit digitalem Antragsverfahren liegen am unteren Rand, ländliche Behörden eher am oberen.

Reicht ein Sachverständiger statt der Behörde?

Nein. Seit der WEG Reform zum 1. Dezember 2020 stellt nach § 7 Abs. 4 WEG ausschließlich die Baubehörde Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung aus. Die frühere Möglichkeit, Sachverständige per Landesverordnung zuzulassen, hatte kein Land genutzt. Ein Architekt kann Pläne und Antrag vorbereiten.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Antragsformular, Aufteilungsplan im Maßstab 1:100, Lageplan, Berechnung der Wohnflächen sowie eine Beschreibung der Sondereigentumseinheiten. Die genaue Liste finden Sie im Merkblatt der jeweiligen Behörde.

Verzahnung

Was ist vor und nach der Bescheinigung in Brandenburg wichtig?

Die Bescheinigung ist ein Zwischenschritt: davor die bauliche Bewertung, danach Notar und Wohnungsgrundbuch. In Brandenburg vermeidet die Einhaltung dieser Reihenfolge, dass eine Stelle mehrfach denselben Vorgang bearbeiten muss.

Vor dem Antrag

  1. Voraussetzungen prüfen, vier bauliche und drei formale Punkte
  2. Architektenhonorar kalkulieren, Pauschalen einholen
  3. Aufteilungsplan beauftragen, im Maßstab 1:100
  4. Eigentumsverhältnisse über aktuellen Grundbuchauszug klären

Nach der Bescheinigung

  1. Teilungserklärung beim Notar beurkunden oder beglaubigen lassen
  2. Grundbuchamt trägt Wohnungsgrundbücher ein
  3. Bei Verkauf: Energieausweis und Wohnflächenberechnung nach WoFlV beilegen
  4. Steuerlich: Kaufpreis in Boden und Gebäude aufteilen für die AfA

Wer in Brandenburg aufteilen will, sollte diesen Ablauf nicht starr abarbeiten, sondern parallel denken. Notar und Architekt arbeiten oft gleichzeitig, der Notarentwurf entsteht meist auf Basis des Aufteilungsplans, und die Bescheinigung trägt am Ende beides zusammen. Wer zu früh den Notartermin festsetzt, riskiert, dass die Bescheinigung noch nicht fertig ist und der Termin verschoben werden muss.

Eine Frage, die wir oft hören: Lohnt sich die Beauftragung eines Anwalts neben dem Notar? In Brandenburg gilt die gleiche Antwort wie bundesweit. Der Notar ist neutral und prüft die Form, ein WEG erfahrener Anwalt schaut speziell auf Ihre Interessen, vor allem bei der Gemeinschaftsordnung. Bei einer Aufteilung in mehr als drei Einheiten oder bei gemischter Nutzung ist die zusätzliche anwaltliche Prüfung in fast allen Fällen das Geld wert.

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