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Bundesland

Abgeschlossenheitsbescheinigung Behörde, Kosten und Ablauf in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg Vorpommern stellt nur die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises aus. Die Gebühren liegen bundesweit am unteren Ende, dafür ist die Bearbeitung tendenziell länger.

Gebühr typisch
160 bis 380 €
Bearbeitung
fünf bis neun Wochen
Sachverständiger
nein
Rechtsgrundlage
§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 3 WEG; Zuständigkeit: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
Zuständigkeit

Welche Behörde stellt aus?

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird in Mecklenburg-Vorpommern von der nach Landesrecht zuständigen Baubehörde ausgestellt in der Regel der unteren Bauaufsichts- beziehungsweise Baurechtsbehörde, also dem Bauamt der kreisfreien Stadt oder dem Landratsamt. Rechtsgrundlage ist bundeseinheitlich § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 WEG sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA); welche Behörde in Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist, regelt das Landesrecht über die Bauaufsichtsbehörden. Welche Stelle für Ihre Liegenschaft konkret zuständig ist, zeigt die Übersicht der Eckwerte weiter unten.

Mecklenburg Vorpommern hat die niedrigsten Gebühren im Bundesvergleich, kompensiert das aber durch längere Bearbeitungszeiten, vor allem auf den Inseln Rügen und Usedom.

M-V hat im Bundesvergleich die niedrigsten Gebühren, aber auch eine der längsten Bearbeitungszeiten, vor allem in den Inselregionen.

Sachverständiger als Alternative? M-V lässt nur die Bauaufsichtsbehörde zu. Sachverständige sind nicht ausstellungsberechtigt.
Eckdaten

Welche Eckwerte gelten für die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Mecklenburg-Vorpommern?

Die zentralen Werte zur Bescheinigung in Mecklenburg-Vorpommern im Überblick. Die genannten Spannen entsprechen typischen Korridoren bei einem Mehrfamilienhaus mit vier bis sechs Einheiten und sauberer Aktenlage. Bei abweichendem Umfang verschiebt sich die Spanne in beide Richtungen.

Eckdaten zur Abgeschlossenheitsbescheinigung in Mecklenburg-Vorpommern
Gebühr typisch160 bis 380 €
Bearbeitungfünf bis neun Wochen
Sachverständigernein
Rechtsgrundlage§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 3 WEG; Zuständigkeit: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)

Wer eine konkrete Zahl für das eigene Objekt sucht, findet sie im Live Rechner. Er rechnet das Bundesland als Variable in die Spannenermittlung ein und berücksichtigt zusätzlich Einheitenzahl, Bauform und Aussteller.

Direktlinks

Welche Behörde ist in den größten Städten zuständig?

Direkt zur zuständigen Stelle mit eigener Antragsstrecke und aktuellen Gebühren. Klick öffnet die Behördenseite in einem neuen Tab.

Praxis

Worauf sollten Sie in Mecklenburg-Vorpommern besonders achten?

  1. 1Auf den Inseln Rügen und Usedom sind Bearbeitungszeiten oft länger als acht Wochen, vor Saison einreichen.
  2. 2Rostock und Schwerin sind die schnellsten Standorte mit vier bis fünf Wochen.
  3. 3Bei denkmalgeschützten Objekten zusätzliche Stellungnahme der Denkmalpflege erforderlich.
Antragsweg Mecklenburg-Vorpommern

Wie kommen Sie in Mecklenburg-Vorpommern Schritt für Schritt zur Bescheinigung?

Vier Schritte, damit der Antrag in Mecklenburg-Vorpommern ohne Korrekturschleife durchgeht. Wer sauber vorbereitet, spart in der Regel zwei bis vier Wochen Bearbeitungszeit.

  1. 01

    Unterlagen zusammenstellen

    Aufteilungsplan im Maßstab 1:100, Lageplan, Wohnflächenberechnung, Antragsformular der zuständigen Behörde und Vollmachten bei mehreren Eigentümern.

  2. 02

    Plausibilität prüfen

    Außenmaße, Wandverläufe und Geschosshöhen müssen mit der ursprünglichen Baugenehmigung übereinstimmen. Abweichungen vorab dokumentieren, damit beim Ortstermin keine Überraschungen auftauchen.

  3. 03

    Antrag einreichen

    In den Stadt- bzw. Landkreisen Mecklenburg-Vorpommerns direkt bei der zuständigen Bauaufsicht, zunehmend mit digitaler Antragsstrecke. Eingangsbestätigung folgt meist innerhalb einer Woche.

  4. 04

    Ortstermin oder Aktensicht

    Standard und meist verbindlich. Bauakte vor Ort wird mit aktuellem Bestand abgeglichen.

Rechtsgrundlage: Bundeseinheitlich gilt § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 WEG sowie die Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Ausstellung von Bescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz (AVA); welche Behörde in Mecklenburg-Vorpommern zuständig ist, bestimmt das Landesrecht über die Bauaufsichtsbehörden. Auf der Detailseite der zuständigen Bauaufsicht steht das jeweils aktuelle Merkblatt mit Antragsformular und Gebührenstaffel zum Download.
Sachverständigenoption: Nein, Bauaufsicht ist Pflicht. Wer den Antrag selbst vorbereitet, sollte das Merkblatt der konkreten Behörde lesen. Die Gebühr richtet sich nach Verwaltungsgebührenordnung.
Praxisbeispiel

Praxisbeispiel: Mehrfamilienhaus in Rostock

Ein typischer Fall, wie er bei der Bauaufsicht in Mecklenburg-Vorpommern regelmäßig eingeht. Die Eckdaten dienen als Orientierung, konkrete Werte für Ihr Objekt liefert der Live Rechner.

Objekt

  • Mehrfamilienhaus in Rostock
  • Baujahr 1985, modernisiert 2019
  • sechs Wohneinheiten
  • 430 m² Wohnfläche gesamt
  • sechs gleich geschnittene Etagenwohnungen

Ablauf

Eckwerte

Beim modernisierten Typenbau wie im Beispiel weicht der heutige Zustand oft vom ursprünglichen Bauplan ab. Genau dort entstehen Rückfragen; ein aktueller, maßgenauer Aufteilungsplan bildet den Ist-Zustand ab und verhindert die doppelt aufwendige zweite Runde.

Landespraxis

Was gilt in Mecklenburg-Vorpommern besonders?

Besonderheit beim Aufteilungsplan. DDR Bauakten sind in Mecklenburg-Vorpommern besonders häufig unvollständig, was Bestandsschutznachweise erschwert.

Erfahrung mit Bearbeitungszeiten. Schwerin und Rostock fünf bis sieben Wochen, ländliche Landkreise wie Vorpommern-Rügen bis neun Wochen.

Wenn Sie wissen wollen, wie der konkrete Kostenrahmen für Ihren Fall in Mecklenburg-Vorpommern aussieht, hilft der Kostencheck auf der Startseite weiter. Er kalkuliert mit den landesspezifischen Gebühren und Honorarspannen.

Kalkulation

Kostenrahmen für Ihren Fall in Mecklenburg-Vorpommern

Slider für Einheiten, Bauform und Aussteller. Spanne aktualisiert sich live mit den Gebührenwerten aus Mecklenburg-Vorpommern.

Live Rechner öffnen
FAQ

Häufige Fragen zu Mecklenburg-Vorpommern

Wer stellt die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Mecklenburg-Vorpommern aus?

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises zuständig.

Was kostet die Bescheinigung in Mecklenburg-Vorpommern?

Der Gebührenkorridor liegt typisch bei 160 bis 380 Euro für ein Mehrfamilienhaus mit vier bis sechs Einheiten. Bei kleineren oder größeren Vorhaben verschiebt sich die Spanne entsprechend.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

In Mecklenburg-Vorpommern typischerweise fünf bis neun Wochen. Großstädte mit digitalem Antragsverfahren liegen am unteren Rand, ländliche Behörden eher am oberen.

Reicht ein Sachverständiger statt der Behörde?

M-V lässt nur die Bauaufsichtsbehörde zu. Sachverständige sind nicht ausstellungsberechtigt.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Antragsformular, Aufteilungsplan im Maßstab 1:100, Lageplan, Berechnung der Wohnflächen sowie eine Beschreibung der Sondereigentumseinheiten. Die genaue Liste finden Sie im Merkblatt der jeweiligen Behörde.

Wie geht man mit fehlenden DDR Bauakten um?

Bauaufsicht prüft Bestand vor Ort und arbeitet mit Bauantragsunterlagen aus den 1990er Jahren. Bei größeren Lücken hilft eine ergänzende Bestandsaufnahme durch einen Architekten.

Welche Behörde ist bei Inseln zuständig?

Auf Rügen und Usedom übernimmt die untere Bauaufsicht des jeweiligen Landkreises. Anträge können per Post oder digital eingereicht werden, Ortstermin wird gebündelt alle drei Wochen gebündelt angesetzt.

Verzahnung

Was ist vor und nach der Bescheinigung in Mecklenburg-Vorpommern wichtig?

Die Bescheinigung ist ein Zwischenschritt zwischen baulicher Bewertung und Notartermin, an dessen Ende der Eintrag ins Wohnungsgrundbuch steht. In Mecklenburg-Vorpommern bewährt sich, diese Schritte nacheinander und mit einheitlichem Planstand zu gehen.

Vor dem Antrag

  1. Voraussetzungen prüfen, vier bauliche und drei formale Punkte
  2. Architektenhonorar kalkulieren, Pauschalen einholen
  3. Aufteilungsplan beauftragen, im Maßstab 1:100
  4. Eigentumsverhältnisse über aktuellen Grundbuchauszug klären

Nach der Bescheinigung

  1. Teilungserklärung beim Notar beurkunden lassen
  2. Grundbuchamt trägt Wohnungsgrundbücher ein
  3. Bei Verkauf: Energieausweis und Wohnflächenberechnung nach WoFlV beilegen
  4. Steuerlich: Kaufpreis in Boden und Gebäude aufteilen für die AfA

Wer in Mecklenburg-Vorpommern aufteilen will, sollte diesen Ablauf nicht starr abarbeiten, sondern parallel denken. Notar und Architekt arbeiten oft gleichzeitig, der Notarentwurf entsteht meist auf Basis des Aufteilungsplans, und die Bescheinigung trägt am Ende beides zusammen. Wer zu früh den Notartermin festsetzt, riskiert, dass die Bescheinigung noch nicht fertig ist und der Termin verschoben werden muss.

Eine Frage, die wir oft hören: Lohnt sich die Beauftragung eines Anwalts neben dem Notar? In Mecklenburg-Vorpommern gilt die gleiche Antwort wie bundesweit. Der Notar ist neutral und prüft die Form, ein WEG erfahrener Anwalt schaut speziell auf Ihre Interessen, vor allem bei der Gemeinschaftsordnung. Bei einer Aufteilung in mehr als drei Einheiten oder bei gemischter Nutzung ist die zusätzliche anwaltliche Prüfung in fast allen Fällen das Geld wert.

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